Vermeidung von Schäden an Gesimsen
Die scheinbar einfache Verarbeitung von vorfabrizierten Gesimsen aus Kunststoff-Formteilen an WDVS-Fassaden mündet in vielen Fällen in Bauschäden. Diese lassen sich jedoch sicher vermeiden, wenn man einige Grundsätze bei der Ausführung der Fassadenarbeiten beachtet.
Wurden im vorangegangenen Teil der Serie „Typische Problemzonen von WDVS-Fassaden“ die vier typischen Schäden und gutachterlichen Stellungnahmen zur Verschmutzung oberhalb der Fassadenprofile und zum Abriss zwischen dem Fassadenprofil und Fassadenputz behandelt, geht es in diesem Teil um die gutachterlichen Stellungnahmen zum Abriss in der Stoßfuge zum Fassadenprofil und zur Hinterläufigkeit der Fassadenprofile und um Empfehlungen zur Vermeidung von allen vier typischen Schäden an Gesimsen an WDVS-Fassaden.
Abriss in der Stoßfuge zum Fassadenprofil
Vorhandene vertikale Rissbildungen (Abrisse) im Gesims sind meistens an den Stoßpunkten der einzelnen Gesimselemente festzustellen. Dabei wird die Herstellung der Stoßfugen in Produkt-Verarbeitungsrichtlinien unter anderem wie folgt beschrieben:
Durch die breite Verfugung mit einem Füllschaum ist eine Rissbildung bei einem darüber liegenden, mehrschichtigen Anstrich kaum zu vermeiden. Die Fassadenprofile erfahren thermische Spannungen, bei denen eine dünne Farbbeschichtung auf Dauer reißen muss. Nur durch die Verwendung einer zusätzlichen Gewebeeinlage können Rissbildungen minimiert werden, wenn keine sichtbaren Fugen in der Fassadenfläche gewünscht werden.
Hinterläufigkeit der Fassadenprofile
Die Verklebung zwischen Gesims und Wärmedämmstoff lässt sich im Bauprozess nicht „wasserdicht“ ausführen. Dies gilt auch bei einer fachgerechten Verklebung im Buttering-Floating-Verfahren. Hierbei wird sowohl auf die Ansatz- oder Verlegefläche als auch auf die Rückseite des Fassadenprofils Klebestoff aufgetragen. Das Fassadenprofil wird vor Eintritt der Hautbildung eingeschoben und eingeklopft. Eine hohlraumfreie Verklebung ist hierbei praktisch nicht möglich. In den vorhandenen Hohlräumen sammelt sich eindringendes Wasser, das bei Frost eine Volumenvergrößerung von etwa 10 Prozent erfährt, was zur Ablösung führt. Aus diesem Grund muss man einen Wassereintritt in der Fuge hinter dem Gesims vermeiden.
Auch das Ausbilden der horizontalen Anschlussfuge („Klebefuge“) als Hohlkehle ersetzt keine erforderliche „Abdichtung“. Oftmals werden auch horizontale Quellbänder als horizontale „Abdichtung“ ausgeführt. Der Produkthersteller schreibt: „Das (…) Fugendichtband ist ein vorkomprimiertes Schaumstoffdichtband, welches zur schlagregensicheren Abdichtung von Hochbaufugen geeignet ist.“
Eine „Stehend- oder Drückendwasserdichtigkeit“ ist für dieses Produkt jedoch nicht gegeben. Mann muss darauf achten, dass das Wasser von der Fuge abgeleitet wird und nicht dauerhaft an der Dichtung ansteht. Wie bereits erwähnt ist eine Abdichtung durch eine elastische Verfugung ebenfalls nicht dauerhaft und führt bereits nach wenigen Jahren zu Schäden an den Gesimsprofilen.
Was man vorbeugend gegen die Schäden tun kann
In einer Ausführungsplanung werden baukonstruktive Details oft so klein (Maßstäbe 1:20, 1:25, 1:50 usw.) dargestellt, dass entscheidende Anschlusspunkte für die Handwerker nicht erkennbar sind beziehungsweise sich gar nicht mehr darstellen lassen. Fehlende Details (das heißt „Nullplanung“) stellen bei Eintritt eines Schadens im direkten Zusammenhang mit der Ausführung einen Planungsfehler dar. Oft wird bei fehlender zeichnerischer Planung von den Architekten darauf verwiesen, dass eine ausführliche Beschreibung der Baukonstruktion dem Leistungsverzeichnis entnommen werden kann. Auf der Baustelle wird jedoch nach den Ausführungsplänen gearbeitet und es kann dem Handwerker nicht zugemutet werden, hunderte Seiten des Leistungsverzeichnisses zu durchsuchen und baukonstruktive Detailpunkte anhand von verbalen, oftmals unvollständigen Beschreibungen zu konstruieren.
In der DIN 1356-1: 1995-02 heißt es: „Ausführungszeichnungen sind Bauzeichnungen mit zeichnerischen Darstellungen des geplanten Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben. Ausführungszeichnungen enthalten, unter Berücksichtigung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteilig-ter, alle für die Ausführung bestimmten Einzelangaben in Detailzeichnungen und dienen als Grundlage der Leistungsbeschreibung und Ausführung der baulichen Leistungen.“
Der Planer schuldet als Ausführungsunterlagen alle Unterlagen, die der Unternehmer für die Durchführung des Bauvorhabens objektiv benötigt (siehe auch Urteil – VII ZR 212/99; OLG Köln, Urteil vom 11.07.1997).
Für die vorangegangen beschriebenen Schadensbilder an Gesimsbändern ist eine ausführliche Planung fundamental, um schon vor der Bauausführung wesentliche Bauschäden zu vermeiden. Um die Schadensanfälligkeit von Gesimsen innerhalb eines WDVS zu minimieren, obliegt es also den Planern, diesen kritischen Bauteilanschluss mangelfrei zu realisieren. Mangelfrei bedeutet im Planungsprozess, dass das Restrisiko für Bauschäden auf ein Minimum reduziert wird.
Wie bereits beschrieben, besteht das größte Schadenspotential in einer möglichen Hinterläufigkeit der Gesimselemente, resultierend aus einer undichten beziehungsweise rissanfälligen horizontalen Bauteilfuge. Mögliche Konstruktionsansätze kann man den Skizzen entnehmen.
Vertikale Rissbildungen zwischen den Stoßpunkten der Gesimse lassen sich nur schwer vollständig vermeiden, wenn man mit elementierten Fertigteilen arbeitet. Sie können aber durch ein Einarbeiten eines Gewebes in die Beschichtung im Stoßbereich minimiert werden. Hierbei verhält es sich ähnlich wie bei Stahlbeton-Bauten, bei denen der Bewehrungsstahl nur zur Rissminimierung und nicht zur absoluten Verhinderung beitragen kann. Alternativ können Stoßbereiche durch sichtbare Fugen als Teil der Fassadengestaltung ge-plant werden.
Natürlich sind auch die Produkthersteller von Fertigteilen gefragt, praktische Lösungen zu finden. Dabei sollte die Ausbildung von Aufkantungen (siehe Skizzen) besonders berücksichtigt werden.
Konkret sind Profile vorstellbar, die vollständig in das WDVS integriert werden. In den Skizzen ist ein solches Profil schematisch dargestellt. Hierbei wird das Gesimsband, ähnlich wie ein WDVS-„Montagequader“, direkt mit der tragenden Wandkonstruktion verbunden. Bei dieser Art der Konstruktion wird eine Hinterläufigkeit vollständig verhindert und das ohne aufwändige Verblechungen, elastische Verfugungen oder ähnliche Maßnahmen. Durch die Präfabrikation können ebenso notwendige Tropfkanten und Aufkantungen für den Putzanschluss hergestellt werden.
Als vollständiges, in das WDVS integriertes Gesimsprofil ist mir nur ein Produkt der Schweizer Firma Kabe bekannt. Neben solchen Gurtgesimsen aus einer Kombination aus EPS und Glasfaserbeton gibt es von diesem Hersteller auch andere vorgefertigte Fassadenelemente (wie Fensterbänke), die darüber hinaus durch integrierte Aufkantungen ein gutes Einarbeiten in die Putzschicht ermöglichen.
Was vor über 100 Jahren von Handwerkern schon als dauerhafte Konstruktion mit massiven Formteilen hergestellt werden konnte, lässt sich schlussendlich auch mit „modernen“ Baustoffen umsetzen, wenn die Materialien richtig verarbeitet werden. Es gibt schließlich nur gute Baustoffe. Wir planen jedoch oftmals falsche Bauteile daraus.
Autor
Dipl.-Ing. Joachim Schulz ist geschäftsführender Gesellschafter der IGS Ingenieur-Gesellschaft Schulz und als Architekt, beratender Ingenieur und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK tätig. Als Lehrbeauftragter unterrichtete er an der Beuth Hochschule für Technik in Berlin in den Bereichen Baustoffe/Bauchemie und Sichtbeton. Er ist europaweit als Bausachverständiger tätig.
Literaturhinweis von Joachim Schulz: Architektur der Bauschäden, Springer Vieweg.
Wird das Gesimsband direkt mit der tragenden Wandkonstruktion verbunden, wird eine Hinterläufigkeit vollständig verhindert