Ergänzungsband zur VOB enthält neue DIN für Arbeiten an schadstoffbelasteten Anlagen
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Projekte gemäß den Bestimmungen der VOB zu vergeben. Der Ergänzungsband der VOB/C enthält überarbeitete Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) und die neue ATV DIN 18 448 für „Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen.“
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen erstellt, fortgeschrieben und aktualisiert. Sie erscheint als Gesamtausgabe in Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961) und Teil C (ATV). Dieses, in Teilen auf das Jahr 1962 zurückgehende Regelwerk, wurde gleichermaßen von Auftraggebern und Auftragnehmern ausschließlich für Bauleistungen erarbeitet. Es ist kein Gesetz und keine Rechtsverordnung, bietet aber als Regelwerk Lösungsansätze für Probleme im Bauwesen, die weit mehr in die Tiefe gehen als es das BGB tut.
Personen- und Materialschleusen dienen zur Abschottung von Baustellenbereichen, in denen mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird
Foto: Kluge Sanierung
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, gemäß den Bestimmungen der VOB zu vergeben. Das Vergabehandbuch (VHB) des Bundes und/oder der Länder setzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen um. Es schafft die Voraussetzung für eine weitestgehend einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren und wird als Arbeitsmittel für die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen genutzt.
BGB bildet komplexe Bauleistungen nicht ab
Die Bauleistungen sind somit nach VOB/A zu vergeben und die daraus folgenden Bauverträge entsprechend der VOB/B und somit auch die VOB/C zugrunde zu legen. Diese stellt bei Bauverträgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der Paragraphen 305 ff. BGB dar, weil das allgemeine Werkvertragsrecht im BGB die komplexen Besonderheiten von Bauleistungen nicht ausreichend berücksichtigt. Die VOB/B wird somit meist auch bei Werkverträgen der freien Wirtschaft zwischen gewerblichen Unternehmen oder mit privaten Verbrauchern vereinbart.
Bestandteil des Ergänzungsbandes 2023 ist unter anderem die komplett neu erarbeitete ATV DIN 18 448 „Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen.“ Dieser Ergänzungsband ist im Zusammenhang mit der zugehörigen vorangegangenen Gesamtausgabe inklusive VOB Teil A und B seit dem 1. Oktober 2023 gültig und somit für neue Ausschreibungs-Verfahren, insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen, bindend. Das bedeutet konkret, dass die neuen ATV des Ergänzungsbands 2023 die bisherigen ATV der Gesamtausgabe 2019 ersetzen und/oder erweitern. Die nicht überarbeiteten ATV der VOB/C der Gesamtausgabe werden weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
Informationspflicht zwischen AN und AG
Die ATV DIN 18 448 regelt die Sanierung schadstoffbelasteter baulicher und technischer Anlagen und ist nur in Kombination mit den anderen ATV-DIN-Normen anwendbar. Der Inhalt der ATV DIN 18 448 beschreibt Pflichtpunkte der Vertragspartner inklusive der Informationspflicht zwischen AN und AG. Das beutet auch, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Gefährdungsbeurteilung feststellt, dass der A+S-Plan (durch den Arbeitgeber zu liefern) Mängel aufweist, muss er dies unverzüglich mitteilen.
In vielen Gebäuden lauern unsichtbare Gefahren, wie beispielsweise Spritzasbest. Dieser muss unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen entfernt werden
Foto: Kluge Sanierung
Dabei beschreibt der Abschnitt 0 „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ dieser neuen ATV DIN, was genau in eine Ausschreibung gehört und welche Leistungen vom AG und welche vom AN zu erbringen sind. Dieser Titel ist quasi als eine Checkliste zu betrachten, die zur Bildung der Vorbemerkungen einer fachgerechten Ausschreibung dient. Dass Anmelden von Bedenken vor Beginn der Bauleistungen zu erfolgen haben, dass Fach- und Sachkundige des AN je Sanierungsbereich namentlich zu benennen sind und die Verortung und Beschreibung der Gebäudeschadstoffe sowie das Sanierungskonzept konkret erfolgen müssen sind in diesem Zuge exemplarisch zu erwähnen.
Schleusen und Abschottungen
In Abschnitt 3 werden Anforderungen an Abschottungen, Personen- und Materialschleusen sowie Maschinen, Geräte und Luftführung als Mindeststandard definiert und in Abschnitt 4 werden auch Nebenleistungen und besondere Leistungen genannt. Das bedeutet, dass unabhängig von den ausgeschriebenen Leistungen, immer diese ATV DIN gilt und somit als Rückfallposition zu betrachten ist. Eine fachgerechte und detaillierte Planung inklusive Sanierungskonzept der vorangegangenen Untersuchungen mit Schadstoffkataster zur Verortung und Beschreibung der auszuführenden Arbeiten, inklusive Definition der auszuschreibenden Mengen beziehungsweise Abrechnungsgrundlagen, hat somit eine weitaus höhere Bedeutung als derzeit üblich. Somit kommt dem Thema der Gefahr- und Biostoffe für die Planungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Planungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) der HOAI eine weitaus gravierendere Bedeutung zu als es bis dato der Fall war.
Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Herstellung und Entwicklung von Dekontaminationslösungen, Luftreinhaltung, Messtechnik, aber auch in Bezug auf Arbeits- und Einsatzhygiene, unterstützt deconta bei Ausschreibungen und Sanierungsplanungen. Je nach Erfordernis sind die Experten am Standort Isselburg auch in der Lage, Sonderlösungen umzusetzen, um Sanierungsplanungen maßgeschneidert und sicher anbieten zu können.
AutorDipl.-Ing. (FH) Florian L. Tiemann ist Technischer Berater Gebäudeschadstoffe und Feinstäube bei der deconta GmbH in Isselburg.