Tipps für den sicheren Umgang mit Flüssigkunststoffen
Die Arbeit mit Flüssigkunststoffen birgt erhebliche Gesundheitsrisiken. Sie können allergische Reaktionen der Haut aber auch schwere Atemwegserkrankungen auslösen. Die BG Bau gibt Tipps für den Umgang mit flüssigen Kunststoffen.
Sollen Flachdächer, Balkone oder Fußböden abgedichtet werden, kommen oft flüssige Kunststoffe zum Einsatz. Der häufige Kontakt mit Klebstoffen, Dichtstoffen und Schäumen ist nicht ungefährlich: Hautreizungen, Ekzeme und Atemwegserkrankungen können die Folge sein. Daher ist es wichtig, mit flüssigen Kunststoffen wie Polyurethanen (PU), Epoxidharzen und Polymethylmethacrylat (PMMA) richtig umzugehen und sich zu schützen.
Beim Umgang mit Flüssigkunststoffen sollten Schutzbrillen getragen werden
Foto: BG Bau
Epoxidharze werden oft mit Härtern verwendet, die Hautallergien auslösen können. PU-Schaumprodukte enthalten Methylendiphenyldiiscoyanat, kurz MDI. Dieser Stoff steht auch im Verdacht, krebserregend zu sein. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zählt pro Jahr unter Dachdeckern und Zimmerern etwa 20 Krankheitsfälle, bei denen eine durch flüssige Kunststoffe ausgelöste Berufskrankheit anerkannt beziehungsweise bei denen eine berufliche Verursachung festgestellt wurde. Mitgezählt wurden hierbei Haut- und Atemwegserkrankungen (zum überwiegenden Teil Hauterkrankungen) mit dem Auslöser Flüssigkunststoffe oder sonstige Beschichtungsstoffe sowie einschlägige Inhaltsstoffe.
Gefährdungsbeurteilung vornehmen
Dr. Gregor Kemper aus dem Referat GISBAU der BG Bau informiert darüber, wie sich Handwerker schützen sollten. GISBAU ist das Gefahrstoff-Informationssystem der BG Bau. Es bietet umfassende Informationen über Gefahrstoffe beim Bauen, Renovieren und Reinigen.
„Wichtig ist, sich vorab im Klaren zu sein, mit welchen Stoffen man arbeitet. Man muss eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen“, sagt Dr. Kemper. Die BG Bau bietet dazu die Online-Datenbank „WINGIS“ unter www.wingisonline.de an. Zu den technischen Schutzmaßnahmen gehört das Lüften der Arbeitsräume. Dadurch werden die Gefahrstoff-Konzentrationen gesenkt. Zu den persönlichen Schutzausrüstungen zählen Atemschutzmasken, Schutzbrillen und Handschuhe.
Die BG Bau gibt auch Ratschläge für das Tragen von Handschuhen. Beispielsweise müssen Schutzhandschuhe in ausreichender Zahl und individuellen Größen vorhanden sein. Es sind Tragepausen einzulegen, in denen sich die Haut erholen kann. Zumindest müssen Handschuhe aber gewechselt werden, um die durch die Schweißbildung entstandene Nässe im Handschuh zu minimieren (TRGS 401).
Erste-Hilfe-Tipps
Handschuhe schützen vor allergischen Reaktionen
Foto: BG Bau
Wenn es zum Kontakt mit Epoxidharzen, PU- oder PMMA-Stoffen gekommen ist, gibt es Erste-Hilfe-Tipps: im Fall von Augenkontakt die Augen mit viel Wasser spülen, Kontaktlinsen möglichst entfernen und schnellstmöglich einen Augenarzt aufsuchen. PU-Schäume haften stark und sind nicht leicht von der Haut zu entfernen. Wenn Handwerker ihre Haut vollständig mit Kleidung bedecken, ist dieses Risiko gebannt. Ist trotz aller Vorsicht PU-Schaum auf die Haut gekommen, lässt er sich mit Speiseöl oder ölhaltigen Babytüchern entfernen, solange der Schaum noch frisch ist. Angetrockneten Schaum kann man vorsichtig abreiben.
Auch die Explosionsgefahr von Druckgasen in Spraydosen muss beachtet werden. Selbst wenn eine kleine Beschädigung der Dose gar nicht so schlimm aussieht, sollte niemals damit gearbeitet werden. Schon eine leichte Macke kann dazu führen, dass sie dem Druck des Gases nicht standhält und birst. Im Sommer sollten PU-Schaumdosen außerdem nicht länger im Auto liegen, damit sie sich nicht aufheizen.
Bei der Arbeit mit Druckgasdosen sollten Handwerker auch nicht in der Nähe von offenem Feuer arbeiten und Zündquellen wie Zigaretten und Funken vermeiden, weil die Treibgase extrem entzündbar sind.
AutorinMichaela Podschun ist Redakteurin der Zeitschriften bauhandwerk und dach+holzbau.