BG Bau informiert über Änderung der Baustellenverordnung

Die Baustellenverordnung ändert sich zum 1. April 2023.
Foto: Aintschie/Pixabay

Die Baustellenverordnung ändert sich zum 1. April 2023.
Foto: Aintschie/Pixabay
Die Bundesregierung hat die Baustellenverordnung mit Wirkung zum 1. April 2023 angepasst. Auf Baustellen ist diese Verordnung grundlegend für den Arbeitsschutz. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) informiert daher über die wesentlichen Neuerungen. 

Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt in der Planungs- und Ausführungsphase die zu ergreifenden Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit auf den Baustellen zu gewährleisten. Ab dem 1. April 2023 gilt in Deutschland die überarbeitete BaustellV. Die Anpassung wurde nötig, da die bisherige Fassung nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht vollumfänglich den Vorgaben der EU-Richtlinie 92/57/EWG entsprach.

Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau: „Die Änderungen sind nicht umfangreich, aber an einigen Stellen wesentlich. Zum Beispiel gilt die Untergrenze von zehn Tonnen Einzelgewicht für Massivbauelemente nicht mehr. Sobald kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben und Versetzen der Elemente erforderlich sind, gilt dies zukünftig schon als besonders gefährliche Arbeit.“

Neue Info-Pflicht des Bauherren

Bei Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig ist, wurde eine neue Informationspflicht des Bauherrn in die BaustellV aufgenommen. Wenn die Dauer der Arbeiten umfangreicher ist oder besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden sollen, hat nun der Bauherr den Arbeitgeber über diejenigen Umstände auf dem Gelände zu unterrichten, die sonst, bei Anwesenheit mehrerer Arbeitgeber, in einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzubeziehen wären.

„Aus Sicht der BG Bau ist zu begrüßen, dass die Anforderung an die Informationspflichten des Bauherrn über sein Bauvorhaben erweitert wurden, damit Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten besser planen können,“ so Arenz.

Neu in die Verordnung aufgenommen wurde des Weiteren eine Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zukünftig in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen durch den ASTA beraten.  (bhw/ela)

BMAS - Erste Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung

Bundesgesetzblatt Teil I - Erste Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung - Bundesgesetzblatt

 


Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 03/2010

Arbeitsschutz lohnt

Anreize für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz resultieren in manchen unserer Nachbarländer in erster Linie aus finanziellen Überlegungen: je weniger Unfälle, desto weniger Kosten für den...

mehr

Als Sicherheits- und Gesundheitskoordinatorin auf Baustellen unterwegs

Christine Musati hat viele Arbeitsplätze. Mal ist es in der Stadtmitte von Ulm, mal im Blautal und mal in einer Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Aber immer ist es eine Baustelle. Denn die 52-jährige ist...

mehr
Ausgabe 04/2019

Regelungen zum Schutz der Belegschaft auf Baustellen

Baustellen sind gef?hrliche Arbeitspl?tze, deshalb sollten Arbeitgeber Vorkehrungen f?r die Sicherheit ihrer Mitarbeiter treffen

Auch 2018 blieb das Wachstum in der Baubranche ungebrochen: Im Vergleich zu 2017 erhöhte sich der Umsatz von Januar bis Juni im Bauhauptgewerbe um 6 Prozent und dadurch auch die Zahl der...

mehr
Aktualisierung

Neue Gefahrstoffverordnung tritt in Kraft: Bundesverband Farbe und BG Bau kritisieren Bundesregierung

„Wir sind wütend“, erklärt Mathias Bucksteeg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz. Der Bundesverband und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)...

mehr
Ausgabe 11/2023

SiGe-Koordinatoren sorgen für Sicherheit auf der Baustelle

Baustellenverordnung und Arbeitsschutzgesetz legen unter anderem die Verpflichtungen in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz auf ?Baustellen für Bauherren und Arbeitgeber fest. Das Ziel ist es,...

mehr