Jetzt bewerben für den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis 2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird im Jahr 2024 zum 15. Mal den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis verleihen.
Grafik: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird im Jahr 2024 zum 15. Mal den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis verleihen.
Grafik: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Der Deutsche Gefahrstoffschutzpreis (GSP) wird alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgelobt und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die die Geschäfte des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) führt, organisiert. Er honoriert seit 30 Jahren vorbildliche und wegweisende Aktivitäten zum Schutz vor Gefahrstoffen.

Viele Beschäftigte sind krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Die Gefahrstoffverordnung und das technische Regelwerk bilden den rechtlichen Rahmen zum Umgang mit diesen Stoffen. Gesucht werden gute Beispiele, um Beschäftigte bestmöglich vor diesen Risiken zu schützen und Lösungen, Innovationen oder praktische Hilfestellungen aus den Arbeitsbereichen Industrie, Handwerk und Dienstleistung für den Praxistransfer.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird im Jahr 2024 zum 15. Mal den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis verleihen. Das Preisgeld beträgt 10.000 Euro. Unter dem Motto „Sicher. Besser. Arbeiten“ steht auch dieses Jahr der Schutz vor krebserzeugenden Gefahrstoffen im Fokus. „Wir zeichnen uneingeschränkt neue Ideen und Anregungen aus, um Risiken zu vermeiden. Wir möchten Ihre Ideen öffentlich bekannt machen, damit weitere Unternehmen davon profitieren“, heißt es von den Organisatoren.

Wer kann sich bewerben?

Ausgezeichnet werden insbesondere vorbildliche praktische Problemlösungen und Initiativen, die Beschäftigte vor krebserzeugenden Gefahrstoffen schützen. Teilnehmen können sowohl Einzelpersonen, Personengruppen, als auch Unternehmen und Organisationen.

Preiswürdig sind:

  • beispielhafte sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Lösungen zur Minimierung von krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
  • die Einführung oder Weiterentwicklung neuer und sicherer Arbeitsmittel oder Verfahren
  • vorbildliche Initiativen im Bereich der Schulung, Motivation und Mitarbeiterbeteiligung.
Teilnahmebedingungen

Bewerbungen können bis einschließlich 31. März 2024 unter gefahrstoffschutzpreis@baua.bund.de eingereicht werden. Die Unterlagen sollten u. a. eine Beschreibung des Teilnehmers oder der Teilnehmerin, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten bzw. erwarteten Verbesserung enthalten sowie eine Vorstellung der Idee. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist berechtigt, die eingereichten Beiträge öffentlich darzustellen. Die Preisträger werden bis spätestens Ende Juli 2024 benachrichtigt.

Preisverleihung

Die Preisverleihung erfolgt im Herbst 2024. Die prämierten Beiträge werden in Form von Filmen und eines Posters öffentlich gezeigt sowie in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund vorgestellt. Den Preisträgern wird die Möglichkeit gegeben, sich bei einschlägigen Veranstaltungen zu präsentieren.  (bhw/ela)

Weitere Informationen zum Preis finden Sie unter www.gefahrstoffschutzpreis.de. 

 

 

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