Sicherheit-Tipps auf Baustellen bei Kälte, Nässe, Eis und Schnee

Kälte, Nässe, Glätte und Dunkelheit erhöhen die Unfallgefahr auf Baustellen im Winter.
Foto: Braeson Holland / Pexels

Kälte, Nässe, Glätte und Dunkelheit erhöhen die Unfallgefahr auf Baustellen im Winter.
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Der Winter bringt für Arbeiten auf Baustellen besondere Herausforderungen. Denn Kälte, Nässe, Glätte und Dunkelheit erhöhen die Unfallgefahr. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) informiert über Maßnahmen für mehr Sicherheit und Gesundheit. Eine besondere Verantwortung liegt dabei schon im Vorfeld bei den Unternehmerinnen und Unternehmern, wie die BG Bau mitteilt.  

Rutschige Böden und schlechte Sichtverhältnisse: Das sind im Winter häufige Unfallursachen. Deshalb ist es wichtig, nach einer kalten Nacht zu prüfen, ob alle Verkehrswege und Arbeitsplätze sicher betreten werden können, und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle zu verhindern. „Bei Glätte und Tauwetter hilft tatsächlich nur konsequentes Räumen, Streuen und gegebenenfalls das Auslegen von rutschhemmenden Matten an neuralgischen Punkten“, so Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau.

„Besonders wichtig: Arbeiten auf schneebedeckten Dächern sollten vermieden werden, da nicht durchsturzsichere Bauteile, wie zum Beispiel Lichtbänder, bereits bei einer dünnen Schneedecke nicht mehr zu erkennen sind.“ Stürze und Abstürze zählen zu den gefährlichsten Unfällen auf Baustellen. Leitern und Gerüste müssen daher vor Arbeitsbeginn zwingend von Schnee und Eis befreit werden.

Baufahrzeuge von Schnee und Eis befreien

Auch Baufahrzeuge müssen vor ihrem Einsatz von Eis und Schnee befreit werden, rät die BG Bau.
Foto: Sergei Starostin / Pexels

Auch Baufahrzeuge müssen vor ihrem Einsatz von Eis und Schnee befreit werden, rät die BG Bau.
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Auch Baufahrzeuge müssen vor ihrem Einsatz von Eis und Schnee befreit werden. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt außerdem die neue gesetzliche Verpflichtung, dass Winterreifen das „Alpine“-Symbol – ein Gebirge und ein Eiskristall auf der Seitenwand des Reifens – tragen müssen; „M+S“ allein reicht nicht mehr aus. Die Winterreifen sollten dabei eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern haben, ganz einfach zu kontrollieren mit einer 2-Euro-Münze, deren Rand vollständig im Profil verschwinden sollte. Spätestens jetzt ist es auch an der Zeit zu überprüfen: Ist ausreichend Frostschutzmittel im Scheibenwischwasser, funktionieren Wischerblätter, Eiskratzer und Schneebesen, arbeitet die Lichtanlage korrekt und sind gegebenenfalls Schneeketten vorhanden? Dies gilt im Straßenverkehr und ebenso auf Baustellen.  

„Neben der technischen Ausstattung ist für die Sicherheit im Straßenverkehr aber vor allem das Verhalten der Fahrerinnen und Fahrer entscheidend. Stichwort: defensives Fahren!“, ergänzt Bernhard Arenz. „Das Fahrverhalten muss der Witterung angepasst werden. Also: Fahren Sie aufmerksam, vorausschauend und planen Sie im Winter etwas mehr Zeit ein.“ Und auch wer zu Fuß unterwegs ist, muss sich der winterlichen Gefahren bewusst sein und entsprechend vorbeugen: Mit rutschfesten Sohlen, einem vorsichtigen Gang sowie reflektierender Kleidung können Unfälle vermieden werden.

Mitarbeitende vor Kälte schützen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gefragt, die Gefährdungsbeurteilung für den Winter anzupassen und falls erforderlich, wärmende und gut sichtbare Kleidung – sogenannte Wetterschutzkleidung – sowie rutschfestes Schuhwerk für ihre Beschäftigten zu beschaffen. Außerdem müssen sie eine Trockenmöglichkeit bereitstellen und regelmäßige Pausen bei mindestens 21 Grad im Pausenraum ermöglichen.

Richtlinien für temperaturabhängige Aufwärmzeiten und weitere Tipps zum Schutz vor Gefährdungen durch Kälte, aber auch viele nützliche Hinweise für die Erstellung der winterspezifischen Gefährdungsbeurteilung gibt es im „BauPortal“ der BG Bau.   (bhw/ela)

 

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