Diesel: Drei Wege, um Hersteller zur Rück­nahme zu zwingen

eine Frage: Was tun Sie, wenn Ihnen ein Hersteller mangelhafte Ware geliefert hat? Sie schicken die Sachen zurück! Und wenn sich herausstellt, dass das kein Versehen war, sondern Sie mit Absicht getäuscht wurden? Dann melden Sie das, und die Produkte werden von Amts wegen aus dem Verkehr gezogen! Was passiert im umgekehrten Fall, wenn Sie bei Ihrer Arbeit Fehler machen? Dann wird Ihr Auftrag­geber das Werk nicht abnehmen, sondern Nachbesserung verlangen, und Sie bekommen Ihr Geld erst, wenn Sie dem Kunden ein mängelfreies Werk geliefert haben!

So oder so ähnlich funktioniert das in allen Bereichen der Wirtschaft – mit Ausnahme der Automobilindustrie. Die hat Fahrzeuge verkauft, die im realen Betrieb deutlich mehr Kraftstoff verbrauchen (und damit auch mehr CO2 ausstoßen) als im Prospekt steht und deren Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktiv ist. In den USA mussten (VW-)Manager dafür ins Gefängnis, und die Kunden werden entschädigt. Hierzulande erhält man von den Autoherstellern den Vorschlag: Na, wenn Du mit Deinem zwei Jahre alten Euro 5 Diesel bald nicht mehr in die Stadt fahren darfst, kauf doch einfach unser tolles neues Euro 6 Modell!

Anlässlich der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Luftreinhaltung in Stutt­gart und Düsseldorf haben wir einen Rechtsanwalt gefragt, wie diese Entscheidung besonders aus Sicht des Handwerks zu bewerten ist, ob, wo und wie schnell Fahrverbote kommen werden und was man als Handwerker jetzt sofort tun kann und sollte. Sein Ratschlag (verkürzt gesagt): Geben Sie Ihr Fahrzeig zurück! Welche drei Vorgehensweisen es dafür gibt, erläutert er (ausführlich) in unserem Interview in dieser Ausgabe der bauhandwerk. Übrigens, seine Einschätzung, weshalb für Autohersteller offenbar andere Regeln gelten, als für Sie und mich, kennen wir aus der Finanzkrise: Die sind in Deutschland systemrelevant! Too big to fail!

Manchmal kommt es offensichtlich doch auf die Größe an.

Apropos Regeln: Zwei Beiträge möchte ich Ihnen in dieser Ausgabe besonders an Herz legen: In unserem Fachbeitrag erfahren Sie, wie man die neue Abdichtungsnorm 18 534 in der Praxis richtig umsetzt, und unter der Rubrik Betriebsführung lesen Sie, worauf es ankommt, wenn man sein Unternehmen innerhalb der Familie weitergeben will.

Diesel: Drei Wege, um Hersteller zur Rück­nahme zu zwingen!

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