Feuerschutztüren im Trockenbau

Das A und O für sichere Feuerschutzabschlüsse in Trocken­baubänden ist für den Handwerker die korrekte Montage. Dabei sollten Handwerker niemals ein Element mit ungeklärter Feuerschutzeignung einbauen. Die folgenden Tipps zeigen, worauf es ankommt und wie man Tür und Zarge richtig und effizient einbaut.


Der erste Tipp lautet, mit ausgereiften Systemen zu arbeiten. Der Vorteil gegenüber „Marke Eigenbau“: Die Türen lassen sich mit wenigen, klar definierten Montageschritten einbauen und schließen so von Anfang an Fehlerquellen aus. Wichtig sind auch die baurechtlichen Aspekte. Zwar setzt der Handwerker in der Regel die Tür ein, die der Planer vorgibt, doch auch in der Planung passieren hin und wieder Fehler – und nur Handwerker, die mit Vorschriften und Normen vertraut sind, erkennen die Mängel.  

Schutzniveau von Wand und Tür

Die Bauordnungen der Bundesländer regeln den Einsatz von Feuerschutzabschlüssen. In der Zulassung der Hersteller ist entsprechend der Prüfungen definiert, in welchen Wandtyp (Mauerwerk, Beton, Porenbeton, usw.) einschließlich Wanddicken die Feuerschutztür eingesetzt werden darf. In Brandwänden (F 90) sind Durchgänge nur als Ausnahme zulässig – und dann nur als feuerbeständiger T90-Abschluss. Feuerhemmende T 30-Türen sind hier ausgeschlossen.

Für F 90-Montagewände kommen – je nach Bauordnung – T 30-, T 60- und T 90-Türen infrage. In einigen Bundesländern können jetzt T 30-Türen auch in F 30-Montagewänden eingesetzt werden. Mit der neuen T 30-FSA „Teckentrup 42“ gibt es eine Lösung, die bereits für 88 mm dicke Wände zugelassen ist.

Handwerker sollten niemals ein Element mit ungeklärter Feuerschutzeignung einbauen! Klarheit bringt die Zulassung (auch für die Kombination Feuerschutzabschluss/Wand) oder eine Zustimmung im Einzelfall. Dabei ist oft guter Rat vom Hersteller zu bekommen.

 

Baustellen-Maße und Einbau der Tür

Vor dem Einbau sollte der Handwerker die Höhenlage des Bodens, die Öffnungsrichtung und den Anschlag prüfen. Bei tragenden Wänden dürfen weder Lasten auf die Tür, noch auf die Konstruktion des Leichtbaurahmens einwirken. Der Montagebetrieb steht in der Verantwortung für den ordnungsgemäßen Einbau der Tür und haftet bei Schäden. Für Feuerschutzabschlüsse ist eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, die den zulassungskonformen Einbau bestätigt.  


Einbau der Zargen

Zuerst werden die Zargenstäbe (nach Montageanleitung) eingesetzt, dann die Eckverbindungen und die Verbindung in die Ständerprofile verschraubt, letztere mit selbstschneidenden Schrauben. Bei dicken Profilen wird zuerst ein Gewinde gesetzt (Schweißen ist heute nicht mehr erforderlich). Die Zargen müssen generell vollständig verfüllt sein, weil Hohlstellen in brandschutztechnischen Bauteilen unzulässig sind. Vorkonfektionierte (mit Mineralwolle ausgefüllt) Zargenteile sparen diesen Arbeitsschritt. Umfassungszargen oder Eck- mit Gegenzargen schützen den Durchgang beidseitig. Eine elegante Lösung ist die Montage mit verdeckten Schrauben.

Schließt der Durchgang an verschiedene Wandtypen an, beispielsweise an eine Massiv- und an eine Trockenbauwand, kommen Sonderlösungen zum Zuge. Hier sind Mischzargen ideal, zum Beispiel aus Block- und Eck-/Gegenzarge. Immer gilt: Alle Teile müssen zuge-lassen beziehungsweise geprüft sein und die Auslegung der Gesamtkonstruktion orientiert sich am schwächsten Glied.

 

Auf die Schließer achten

Feuerschutztüren brauchen geprüfte Schließsysteme. Zu empfehlen sind nur solche, die ein kontrolliertes Schließen ermöglichen. Das gilt besonders für Trockenbauwände, denn so wird verhindert, dass das (oft recht schwere) Türblatt zu stark in die Zarge schlägt und damit die Wandkonstruktion gefährdet. Zusatz-funktionen wie elektrische Antriebe mit Sensoren sind kein Problem.

Bei weiteren Anforderungen können zusätzliche Arbeitsschritte anfallen, für den Rauchschutz zum Beispiel ein Versiegeln der Zarge. Bei Bodendichtungen muss der Boden ebenerdig, fugenlos und glatt ausgeführt werden. Absenkbare Dichtungen haben den Vorteil, dass Sie nicht schleifen und keine Schwellen erforderlich sind.


 
Autor


Hans-Gert Mücke ist Konstruktionstechniker bei der Firma
Teckentrup in Verl.

Handwerker sollten niemals ein Element mit ungeklärter Feuerschutzeignung einbauen!

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