Gefährlicher Abfall: PUR-Schaumdosen richtig entsorgen

Rund 25 Millionen Polyurethan (PUR)-Schaumdosen werden jährlich in Deutschland bei unterschiedlichsten Arbeiten auf den Baustellen vom Bauhandwerker verbraucht. Gebrauchte Dosen sind als gefährlicher Abfall eingestuft. Sie gehören deswegen nicht in den Rest- oder Baumischabfall oder in den gelben Sack. Auch eine Verbrennung ist nicht zulässig, denn dies wäre Vernichtung wertvoller Rohstoffe. Um den Handwerkern eine Möglichkeit zur Rückgabe und Verwertung anzubieten und ein hochwertiges stoffliches Recycling sicherzustellen, gründeten die europäischen Hersteller von PUR-Schaumdosen 1993 die PDR Recycling GmbH + Co KG. Über ein komfortables, deutschlandweites Sammel- und Rückholsystem ist sie in der Lage, alle im deutschen Markt verkauften PUR-Schaumdosen zu erfassen. Rund 95 Prozent einer gebrauchten PUR-Schaumdose werden in der Recyclinganlage der PDR im bayrischen Thurnau stofflich verwertet. Über den Verarbeitungsprozess werden aus der PUR-Schaumdose folgende Produkte und Rohstoffe zurückgewonnen: PUR-Prepolymer (das in der Dose verbliebene PUR-Vormaterial), Flüssiggas (das in der Dose verbliebene Treibgas), Thermoplaste PE/PP (die Dosenkappen), Weißblech und Aluminium (aus dem Dosenmaterial). Auch die Kartonagen der Rücksendekartons werden wiederverwertet. Während die Metallfraktionen in die Metallhütten gehen, liefert die PDR das PUR-Prepolymer und das Flüssiggas direkt an die Industrie. Die PDR hilft Handwerksbetrieben dabei, die Dosen der fachgerechten Verwertung zuzuleiten. Wahlweise steht die kostenfreie Telefonnummer 0800/
783673-6, die kostenfreie Fax-Nummer 0800/783673-7 oder der Online-Abholauftrag auf www.pdr.de zur Verfügung. Die PDR fertigt Auftragsbestätigungen über die Abholung und einen behördlich anerkannten Nachweis über die Entsorgung aus. Bei Bedarf werden auch kostenfreie Rücksendekartons zur Verfügung gestellt.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 1-2/2012

Richtig wegwerfen

Werden im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung die Fenster ausgetauscht, fallen als Abfälle die Verpackungsmaterialien der Fenster, also Polystyrolformteile, Folien und Pappen, gebrauchte...

mehr
Ausgabe 1-2/2014

Auf den richtigen Schaum kommt‘s an

Bei der nachträglichen Dämmung von Rollladenkästen ist es wichtig, eventuell vorhandene Risse und Undichtigkeiten sorgfältig zu verschließen, um die Luftdichtheit des Bauteils zu verbessern. Für...

mehr

PU-Schaumdosen wieder frei verkäuflich - Selbstbedienungsverbot gefallen

Mit dem Inkrafttreten der Chemikalien-Verbotsverordnung am 26. Januar 2017 ist das Selbstbedienungsverbot für den Verkauf von PU-Schaumdosen aufgehoben. MDI-haltige Produkte fallen nicht länger...

mehr

Polystyrol-Dämmstoffe mit HBCD bald kein gefährlicher Abfall mehr

Heute hat der Bundesrat einer neuen Verordnung zugestimmt, die die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen wieder vereinfacht. Vor allem das Dachdeckerhandwerk hatte unter der Neuregelung gelitten,...

mehr

Online Rückgabestellen für PU-Schaumdosen finden

Rund 500 Baustoffhändler aus dem Fach- und Großhandel, Einkaufsgenossenschaften und Beschlaghändler bieten ihren Kunden an, entleerte PU-Schaumdosen zurück zu nehmen. Die übrigen bundesweiten...

mehr