Mängelbeseitigung bei Ohne-Rechnung-Vertrag

Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 24.4.2008 – VII ZR 42/07 – mit der Frage befasst, ob der Auftraggeber Mängelbeseitigungsansprüche geltend machen kann, wenn die Parteien vereinbart haben, dass für die Leistungen des Auftragnehmers eine Rechnung nicht gestellt wird und die anfallende Umsatzsteuer nicht abgeführt werden soll.

Als der Auftraggeber dann die Beseitigung von Mängeln beanspruchte, berief sich der Unternehmer, der die Werk-leistung erbracht hatte, zur Abwehr dieser Ansprüche des Auftraggebers auf die Nichtigkeit des Werkvertrages wegen der Ohne-Rechnung-Abrede. Dies stellte einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben dar.

Dem Unternehmer ist die Interessenlage des Auftraggebers bekannt. Hat er die Werkleistung mangelhaft erbracht, verhält er sich treu-widrig, wenn er sich gegen-über dem Auftraggeber auf die Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede beruft. Denn der Unternehmer hat in Kenntnis dieser Abrede den Vertrag durchgeführt und seine Leistung erbracht. Er setzt sich in dieser von ihm maßgeblich mit verursachten Situation unter Verstoß gegen Treu und Glauben in Widerspruch zu seinem bisher auf Erfüllung des Vertrags gerichteten Verhalten, wenn er nunmehr unter Missachtung der Interessen seines Vertragspartners die Ohne-Rechnung-Abrede, die auch seinem eigenen gesetzwidrigen Vorteil dienen soll, zum Anlass nimmt, für die Mangelhaftigkeit seiner Leistung nicht einstehen zu wollen, mit der Folge, dass der Auftraggeber unter Beeinträchtigung seines Eigentums dauerhaft mit den Mangelfolgen belastet bleibt.

– Dr. tt –

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 11/2009

Unverhältnismäßigkeit bei der Beseitigung von Werkmängeln

Wenn eine Werkleistung mangelhaft ist, kann der Beseitigungsaufwand erheblich sein. Der Unternehmer kann dann unter Umständen die Unverhältnismäßigkeit geltend machen. Ein unverhältnismäßiger...

mehr
Ausgabe 12/2008

Trockenbautrennwand abweichend vom Leistungsverzeichnis

Nach einem Leistungsverzeichnis waren die WC-Trennwände aus beidseitig doppelt beplankten, imprägnierten Gipskartonplatten herzustellen. Als es nach Abnahme der Werkleistung zu einem Wasserschaden...

mehr
Ausgabe 04/2009

Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

Wenn eine Werkleistung mangelhaft ist, kann der Auftraggeber eine Nachbesserung verlangen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Nachbesserungsanspruch unverhältnismäßig ist....

mehr
Ausgabe 04/2021

Ohne Bedenkenanzeige droht Handwerkern Haftung bei Mängeln

Immer wieder geht es in der Rechtsprechung um die Frage, ob Handwerker ihre Auftraggeber ordnungsgemäß über bestehende Risiken aufgeklärt haben. Die Pflichten sind hierbei vielschichtig und...

mehr
Ausgabe 10/2008

Verpflichtung zu ausreichendem Brandschutz

Nach Fertigstellung einer Lagerhalle machte der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer Mängelansprüche geltend. Es ging darum, ob die Werkleistung mangelhaft war. Eine Werkleistung ist dann...

mehr