Sieben Tipps für Handwerker: Mit Steuerberatern optimal zusammenarbeiten
Für selbstständige Handwerksbetriebe ist eine gute Zusammenarbeit mit ihren Steuerberatern entscheidend, um Steuerverpflichtungen effizient zu verwalten. Hier sind sieben Tipps, wie Firmen ihre Unterlagen für den Steuerberater optimal vorbereiten können.
Die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater sollte reibungslos laufen. Denn auch davon hängt der Unternehmenserfolg ab. Wir geben sieben Tipps, damit sich Handwerksbetriebe gut vorbereiten können.
1. Regelmäßige, digitale Buchführung
Eine digitale Buchführung erleichtert den Überblick darüber, welche Ausgaben über einen gewissen Zeitraum gestiegen oder gesunken sind
Foto: Buhl Data Service
Erfassen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben möglichst zeitnah – am besten wöchentlich oder monatlich, um stets den Überblick zu behalten. Optimieren Sie Ihr Belegmanagement, indem Sie alle Rechnungen und Belege digital oder in geordneter Papierform sammeln. Beispielsweise stehen Apps wie „WISO MeinBüro“ zur digitalen Belegerfassung zur Verfügung. Die Buhl Data Service GmbH mit Sitz in Neunkirchen (Siegerland) stellt SaaS-Lösungen für den Bürobereich bereit. „WISO MeinBüro“ ist ein Produkt von Buhl.
2. Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben
Trennen Sie private und geschäftliche Ausgaben. Idealerweise lässt sich ein separates Geschäftskonto führen, um die Übersicht zu erleichtern und um private Ausgaben privat zu halten.
3. Trennung der Umsatzsteuer vom Rechnungseingang
Wenn Betriebe Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen, verbuchen sie die erhaltene Umsatzsteuer am besten beim Zahlungseingang auf einem Unterkonto. Es ist außerdem sinnvoll, monatlich Geld für die jährlich fällige Einkommensteuer zur Seite zu legen. So wird die Abgabe der Steuererklärung entspannter und eine eventuelle Nachzahlung stellt keine finanzielle und mentale Belastung dar.
4. Kategorisierung von Ausgaben
Kategorisieren Sie Ihre Ausgaben (zum Beispiel Reisekosten, Büromaterial, Miete). Das erleichtert dem Steuerberater die Zuordnung zu steuerlich relevanten Kategorien. Gleichzeitig behalten Sie den Überblick darüber, welche Ausgaben über einen gewissen Zeitraum gestiegen oder gesunken sind.
5. Planung von großen Abschreibungen
Besprechen Sie geplante Investitionen und mögliche Abschreibungen mit Ihrem Steuerberater. Dazu gehören Themen wie Maschinen, Büroausstattungen, Anschaffungskosten oder Altersvorsorge.
6. Rechtzeitig kommunizieren
Handwerksbetriebe sollten ihre Steuerberater über wichtige Ereignisse, die finanzielle Auswirkungen haben könnten (zum Beispiel Änderungen im Geschäftsmodell oder Zahlungsausfälle von wichtigen Kunden), frühzeitig informieren. So können Steuerberater proaktiv reagieren und richtigen Schritte empfehlen.
7. Digitalisierung nutzen
Seit dem 1. Januar 2025 besteht für Unternehmen und Selbstständige die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen. Softwarelösungen wie „WISO MeinBüro“ helfen, gesetzeskonform zu arbeiten, E-Rechnungen zu erstellen und auf ihre Gültigkeit zu prüfen. Auch Cloud-Lösungen oder Buchhaltungssoftware lassen sich dafür nutzen. Für datenschutzkonforme Plattformen kann ein Steuerberaterzugriff und -export für die direkte Daten-Übertragung an den Steuerberater oder an die Software des Steuerberaters eingerichtet werden. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich einen digital-affinen Steuerberater zu suchen. Das erleichtert die Prozesse und Handwerker arbeiten mit jemandem zusammen, der selbst am Puls der Zeit ist.
8. Wichtige Steuertermine im Blick behalten
Damit Unterlagen auch pünktlich beim Finanzamt sind, sollten wichtige Steuertermine im Blick behalten werden
Foto: Michaela Podschun
Behalten Sie wichtige Fristen für die Abgabe der verschiedenen Steuererklärungen im Auge! Ihr Steuerberater wird Sie daran erinnern, aber es hilft, selbst organisiert zu bleiben.
Umsatzsteuervoranmeldung:
Monatlich: Bei einer Vorjahres-Umsatzsteuerlast von über 7500 Euro oder im ersten Jahr Ihrer Selbstständigkeit ist die monatliche Anmeldung erforderlich (bis zum 10. des Folgemonats).
Vierteljährlich: Bei einer Umsatzsteuerlast unter 7500 Euro im Vorjahr erfolgt die Abgabe vierteljährlich.
Kleinunternehmerregelung: Als Kleinunternehmer entfällt die Umsatzsteuervoranmeldung.
Einkommensteuererklärung:
Wird die Steuererklärung für das Jahr 2024 mit Unterstützung eines Steuerberaters erstellt, endet die Abgabefrist am 30. April 2026
Foto: Markus Winkler / Pixabay
Ab 2025 gilt für alle Steuerpflichtigen wieder die „normale“ Abgabefrist – der 31. Juli. Die Steuererklärung für 2024 muss also spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgegeben werden. Wird die Steuererklärung für das Jahr 2024 mit Unterstützung eines Steuerberaters erstellt, endet die Abgabefrist am 30. April 2026.
Gewerbesteuererklärung:
Die Abgabefrist endet jährlich am 31. Juli des Folgejahres oder immer zur Mitte eines Quartals – also zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November, wenn der Jahresgewinn den Freibetrag von 24 500 Euro übersteigt. Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, ist die Abgabe fällig am 28./29. Februar des übernächsten Jahres.
Zusammenfassende Meldung (ZM):
Für innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen im EU-Ausland ist eine Zusammenfassende Meldung abzugeben. Die Frist beträgt den 25. Tag des Folgemonats. Ebenso wichtig ist es, die unterschiedlichen Steuervorauszahlungen und ihre Fälligkeiten im Auge zu behalten und die Liquidität entsprechend zu planen.
Vorauszahlungen:
Bei datenschutzkonformen Plattformen kann ein Zugriff für die direkte Daten-Übertragung an den Steuerberater eingerichtet werden
Foto: Buhl Data Service
Einkommensteuervorauszahlungen sind vierteljährlich – immer zum 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember – fällig. Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer sind, wenn Sie eine Kapitalgesellschaft haben, vierteljährlich fällig – immer zum 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember – fällig.
Sozialversicherungspflicht:
Für freiwillige Zahlungen in die Kranken- oder Rentenversicherung gelten meist monatliche Fristen.
Abgabe der Jahresabschlüsse:
Bei Bilanzierungspflicht (zum Beispiel bei einer GmbH oder einer UG oder wenn Ihr Gewinn als Selbstständiger über 60 000 Euro im Jahr beträgt) endete die Frist zur Abgabe der Steuererklärung, einschließlich der Bilanz 2023, am 2. September 2024.
Wenn ein Steuerberater die Bilanz erstellt, verlängert sich die Frist in der Regel bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres. Für die Bilanz 2023 bedeutet dies, dass die Abgabe bis zum 28. Februar 2025 erfolgt.
AutorFin Glowick ist Chief Revenue Officer bei „WISO MeinBüro.“