Kabinettsentscheidung zur Gefahrstoffverordnung: „Schwarzer Tag“ für die Baubranche
21.08.2024
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutsches Baugewerbe (ZDB), kritisiert die Kabinettsentscheidung zur Gefahrstoffverordnung.
Foto: ZDB
Das Bundeskabinett hat die Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Diese legt fest, wer bei einer Gebäudesanierung für die Asbestüberprüfung verantwortlich ist. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, übt deutliche Kritik: „Heute ist ein schwarzer Tag für den Arbeits- und den Umweltschutz. Statt Bauherren in die Verantwortung zu nehmen für ihre Sanierungsprojekte, sollen unsere Betriebe und Beschäftigten nun allein sicherstellen, dass sie sich nicht einem erhöhten Gesundheitsrisiko aussetzen. Das ist realitätsfern und ein absolutes No-Go. Der Frust und die Enttäuschung in der Branche sind riesig.“
In einem jahrelangen Dialog mit der Politik hatten Gewerkschaft, Berufsgenossenschaft, Baugewerbe und Wohnungswirtschaft über die Gefahrstoffverordnung beraten. Ergebnis dieses Nationalen Asbest-Dialogs war es, dass fortan Bauherren die Pflicht haben, ihr Haus, wenn es 1993 oder früher gebaut wurde, vor Sanierungsbeginn nach Asbest und anderen gefährlichen Stoffen untersuchen zu lassen. Das Bundeskabinett hat heute, 21. August, die Verordnung verabschiedet, allerdings ohne diese Pflicht.
Firmen nicht kundig in Asbestuntersuchung
„Die meisten Firmen sind gar nicht in der Lage, eine Asbestuntersuchung fachkundig durchzuführen. Auch ist es nicht auszuschließen, dass manche Beschäftigte die Gefahr unterschätzen. Unsere Leute werden einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt“, so Pakleppa. Die Gefahrstoffverordnung setze neue Maßstäbe der Verkehrtheit, indem sie den Klimaschutz über den Arbeits- und Umweltschutz stellt.
Laut Kabinettbeschluss sind die Bauherren nicht verpflichtet, ihr Haus vor Sanierungsbeginn nach Asbest und anderen Gefahrstoffen untersuchen zu lassen.
Foto: Piotr / Adobe Stock
Offenkundig befürchte die Bundesregierung, dass eine Einbeziehung der Bauherren in die Verantwortung für Asbest diese abhalten könnte, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Unterm Strich würden Sanierungsvorhaben mit der neuen Verordnung aber nur teurer oder verzögern sich, da jede beteiligte Firma sich für ihren Sanierungsbereich absichern und eine eigene Überprüfung beauftragen muss.
„Die folgenden Unklarheiten über die Asbestbelastung machen eine sichere Zeit- und Kostenkalkulation unmöglich. Die Baubranche fordert den Bundesrat dringend dazu auf, nach der Sommerpause der neuen Verordnung auf keinen Fall zuzustimmen und Änderungen anzugehen“, sagt Pakleppa.
Asbest im Fokus des Kongresses Bauen im Bestand
Für genügend Gesprächsstoff ist also gesorgt. Weitere Infos zur Gefahrstoffverordnung gibt es beim 2. Fachkongress „Bauen im Bestand“. Dieser findet am 12. und 13. November 2024 in Dortmund statt. Ziel des Kongresses ist es, Lösungen zur Staub- und Gefahrstoffvermeidung bei Umbau- und Sanierungsarbeiten aufzuzeigen. Der Fachkongress geht auf Neuerungen in der Gefahrstoffverordnung und deren Auswirkungen auf die Bauwirtschaft ein.
Die Referenten und Aussteller informieren über den aktuellen Stand der Technik bei staub- und asbestreduzierenden Arbeitsverfahren und über technische und persönliche Schutzmaßnahmen im Umgang mit Staub, Asbest und anderen Gefahrstoffen. Ausgerichtet wird der Kongress vom Bauverlag mit den Redaktionen der bauhandwerk, dach+holzbau und THIS in Kooperation mit der BG Bau. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://bauverlag-events.de/event/2-fachkongress-bauen-im-bestand-2024/
(bhw/ela)