Exoskelette und Robotor machen die Arbeit einfacher und sicherer
Liebe Leserinnen, liebe Leser
„Wo war das Ding, als ich noch auf dem Bau gearbeitet habe?“, war mein erster Gedanke, als ich kürzlich ein Exoskelett ausprobiert habe, das die Firma Ottobock, eigentlich ein Spezialist für Prothesen und Rollstühle, im Januar auf der Messe BAU vorgestellt hat. Das „Paexo“ unterstützt Handwerker bei anstrengenden Überkopfarbeiten, indem das Gewicht der erhobenen Arme auf die Hüfte abgeleitet wird. Das schont die Muskeln und Gelenke im Schulterbereich, ohne die Bewegungsfreiheit einzuschränken. Nach kurzer Zeit vergisst man, dass man das Hilfsmittel, das wie ein Rucksack getragen wird, überhaupt aufhat. Das hätte mir damals sehr geholfen, als ich als Elektroinstallateur bei größeren Objekten tagelang, manchmal wochenlang nichts anderes gemacht habe, als überkopf Durchbrüche zu stemmen oder Deckenlampen und Kabelkanäle zu montieren. Auch Trockenbauer, Maler und Stuckateure arbeiten oft über lange Zeiträume in Deckennähe und kennen das Gefühl, wenn man sich manchmal abends kaum noch am Kopf kratzen kann, so schlapp fühlen sich die Arme an. Was liegt also näher, als sich von so einem Helferlein die Arbeit erleichtern zu lassen?
Man kann sogar noch einen Schritt weitergehen und Arbeiten, die sehr anstrengend und wegen der auftretenden Stäube direkt gesundheitsgefährdend sind, gleich ganz einer Maschine überlassen. Denn während ein Exoskelett nur den eigenen Körper unterstützt, erledigt die Wand- und Deckenschleifmaschine von Schwamborn ihre Arbeit ganz ohne menschliche Muskelkraft. Na ja, fast. Man muss mit den Fingern die Fernsteuerung bedienen.
Ich finde, traditionelle handwerkliche Fähigkeiten und die Automatisierung von anstrengenden oder gefährlichen Arbeiten schließen sich nicht aus. Im Gegenteil, wer sich körperlich nicht so sehr anstrengen muss, kann sich mehr auf die Ausführungsqualität konzentrieren.
Zumal wir uns alle wegen der demographischen Entwicklung auf eine steigendeLebensarbeitszeit einstellen müssen. Mitarbeiter vor Gesundheitsrisiken oder Gefahren zu schützen ist deshalb nicht nur eine gesetzliche Vorschrift, sondern auch und besonders im wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens, wie unser Beitrag über Regelungen zum Schutz der Belegschaft auf Baustellen zeigt. Voraussetzung ist, dass man auch die geltenden Vorschriften kennt und beachtet. Zum Beispiel hat sich bei Gerüstarbeiten seit dem 11. Februar 2019 mit der überarbeiteten TRBS 2121-1 einiges geändert. Worauf Ersteller und Nutzer eines Fassadengerüstes jetzt achten müssen, erläutern wir in diesem Beitrag.
Viel Erfolg bei der Arbeit wünscht Ihnen
Thomas Schwarzmann