Gerüste richtig planen

Beim Gerüstbau unterscheidet man Lehrgerüste, Schutzgerüste und Arbeitsgerüste. Diese Hilfsmittel wachsen mit der Baukonstruktion mit, sind aber nicht Bestandteil des Gesamtwerkes. Wurden früher von Handwerkern einfache Holzkonstruktionen erstellt, sollten Gerüste heutzutage sorgfältig geplant werden.

Gerüste sind als Hilfsmittel im Hochbau, Bergbau, Schiffbau, Brückenbau und anderen Industriezweigen zu finden. Neben spezifischen Anforderungen findet man auch Gemeinsamkeiten. Im Wesentlichen unterscheidet man Lehrgerüste, Schutzgerüste und Arbeitsgerüste. Das Aufbauen der Gerüste haben früher in der Regel die Maurer oder Steinsetzer selbst erledigt, da es keiner besonderen Qualifikation bedurfte.

Der Gerüstbau, Bockgerüste einmal weggelassen, begann mit horizontal eingemauerten Riegeln aus Holz (dünne Stammabschnitte), auf denen Laufbohlen verlegt waren. Diese Bauweise entwickelte sich parallel zum Massivbau. Man kann sicher davon ausgehen, dass die Weiterentwicklung der Gerüstkonstruktion durch viele Unfälle beeinflusst wurde, denn Höhe und Tragfähigkeit wurden damals von keinem Statiker nachgewiesen. Die Bauweisen der Fassadengerüste waren regional unterschiedlich. Werden heute in unmittelbarer Nähe eines Gebäudes im Erdreich Spuren vertikaler Hölzer freigelegt, sollte man bei der Interpretation auch an den Gerüstbau denken. Die hölzernen, gebundenen und genagelten Gerüste wurden noch bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts gebaut, bevor es zur vollständigen Ablösung durch Metallgerüste kam.

Gegenwärtig sind genormte Gerüstsysteme in Modulbauweise nach entsprechenden Normen zugelassen. Diese stehen mit verschiedenen Belastungsklassen, Nutzbreiten und mit Sonderelementen für Überbauungen, Aufhängungen und Verbreiterungen zur Verfügung. Der Gerüstbau ist endgültig ein selbständiges Gewerk geworden, das von spezialisierten Gerüstbaufirmen angeboten wird.

Konstruktion aktueller Gerüste

Die Gerüstplanung erfolgt auf der Grundlage der zu errichtenden Baukonstruktion. Das bedeutet, dass die Anforderungen aller beteiligten Gewerke einbezogen werden müssen. Gegebenenfalls muss man auch vorgesehene Eigenleistungen des Bauherrn beachten. Dabei kann es sich um die Demontage und Montage von Ausstattungen und Ausrüstungen handeln wie Gerätetechnik, Kunstgegenstände oder besondere Einbauten.

Wir unterscheiden freistehende Gerüste, wie sie bei der Fachwerkinstandsetzung gewünscht sind und an der Fassade verankerte Gerüste. Für die sichere Verankerung müssen der Wandaufbau und die Materialfestigkeit bekannt sein. Es empfiehlt sich, diese Untersuchungen rechtzeitig vorzunehmen und aus den Ergebnissen entsprechende statische Vorgaben abzuleiten. Gerade bei der Sanierung historischer Gebäude kommt es bei der Auswahl der Verankerungspunkte nicht nur auf die Statik an, man sollte auch ein gewisses Augenmaß walten lassen, um die Bausubstanz zu schonen.

Wichtig ist auch, an geeigneter Stelle Gerüsttreppen einzuplanen, die gegebenenfalls auch als Rettungsweg für Verunfallte erforderlich sind. Aufzüge sollten stets als Material-und Personenaufzug geplant werden, um jeden Missbrauch auszuschließen.

Die Gerüstbreite richtet sich nach den Anforderungen des Gewerkes. Traufüberstände werden für die nutzbare Gerüstbreite mit Zusatzkonsolen ausgeglichen. Für Dachklempnerarbeiten sollte man auch Flächen vorsehen, auf denen Abkantbank, Schlagschere, Kompressor und anderes Gerät Platz finden und fertige Schare zwischengelagert werden können. Auch Platz für einen Arbeitstisch für Schablonenarbeit ist erforderlich.

Werden Fassadengerüste an Fassaden mit nicht rechten Winkeln gestellt, ergeben sich „Restflächen“, die in der Regel nur provisorisch geschlossen werden. In der Praxis werden dann oft Reste von Bauplatten und Brettstücke eingeflickt und mit Draht oder Strick „angebunden“. Dies ist bei Begehungen ein ständiger Mangel. Hier ist die Gerüstbauindustrie gefordert, geeignete Sonderelemente zu entwickeln und einzusetzen.

Gerüstplanung und Qualitätssicherung

Werden an ein Gerüst besondere Anforderungen gestellt, die im Standardleistungsverzeichnis nicht vorliegen, ist neben der Beschreibung das Anfertigen einer Zeichnung wichtig. Streit über Maße, Belastungsklasse und Sonderbauteile ist vermeidbar.

Leider ist Planern in Deutschland so gut wie verwehrt, sich mit Fachunternehmen vor einer Ausschreibung zu einem fachgerechten Ausschreibungstext abzustimmen. Zur eigenen Absicherung und im Sinne guter Qualität für den Auftraggeber sollte man aber Wege finden, externe Fachleute zu konsultieren.

Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen einer aufwändigen Gerüstkonstruktion sollten die Tragwerksplanung, Ausführungszeichnungen, ein ausführliches Leistungsverzeichnis (LV) und eine ergänzende technische Beschreibung zur Baustelle und allen Gegebenheiten und Anforderungen sein. Dabei ist es nicht nur hilfreich sondern geboten, sich mit den Textanforderungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, aktuelle Ausgabe (VOB), insbesondere: ATV DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art und der ATV DIN 18 451 Gerüstarbeiten zu befassen. Außerdem gilt seit Mitte Februar dieses Jahres die Neufassung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“ (TRBS 2121-1), die allen beteiligten Parteien klare und enge Handlungsanweisungen gibt.

Fazit

Während im Rahmen einer Gebäudeplanung über fast alle Gewerke ausführlich beraten und beschlossen wird, ist der Gerüstbau oft ein Stiefkind des Geschehens. Der Planende muss – auch im eigenen Interesse – Wege und Mittel finden, dass der Gerüstbau seinen Stellenwert erhält. Mit klaren Konzepten und protokollierten Entscheidungen muss das im Rahmen der Planung umgesetzt werden.

Autor

Ekkehart Hähnel ist Architekt und Autor mehrerer Fachbücher. Er lebt und arbeitet in Müncheberg.

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