Parkett fachgerecht sanieren
Seit dem16. Jahrhundert wurden im heutigen Sinne Parkettfußböden in repräsentativen Gebäuden verlegt. Die historischen Parkette sind nicht nach heute gültigen Normen hergestellt. Eine Sanierung dieser Fußbodenart stellt für den Parkettleger daher eine große Herausforderung dar.
Im 17. Jahrhundert wurde das Parkett endgültig zum festen Bestandteil der Innenarchitektur, die allerdings lange Zeit noch immer einer wohlhabenden Oberschicht vorbehalten war. In Frankreich wurde das Tafelparkett erfunden. Diese Parkettform findet man heute noch in den Schlössern und Palästen. Für die Parketttafeln wurden bevorzugt edle Hölzer wie Nussbaum, Kirsche oder Birnbaum verwendet. Auf dem Höhepunkt der Parkettverlegung im 18. Jahrhundert findet man kunstvolle Intarsien und eine große Anzahl von Ornamenten. Später kamen geometrische Muster in Mode.
Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert hielt der Parkettfußboden auch in die gehobeneren Wohnhäuser und öffentlichen Gebäuden Einzug. Mit Hilfe von Maschinen konnten Parkettböden nun relativ preiswert hergestellt werden.
Anfangs wurden die Parkettstäbe auf einen hölzernen Unterboden vernagelt, doch nachdem es immer mehr Betondecken gab, ging man zum Verkleben der Stäbe auf einer Asphaltschicht über. Weil sich die Handwerker an dem heißen Asphalt oft die Finger verbrannten, wurden schon bald Klebstoffe entwickelt, die sich kalt verarbeiten ließen. Die neuen Verlegemittel erlaubten zügiges Arbeiten und eine sichere Verbindung mit dem Untergrund. Heute stellt die deutsche Parkettindustrie jährlich mehr als 12 Millionen Quadratmeter Parkett her.
DIN -Normen
Die erste DIN-Norm 280 für Pakettstäbe wurde 1931 veröffentlicht. Diese Norm enthielt die Abmessung der Hölzer der Parkettböden, die Beschaffenheit des Holzes, die angewendeten Holzarten (Eiche, Buche und Kiefer). Außerdem wurde festgelegt , wie die Verarbeitung zu geschehen hat. Diese Norm wurde 1990 zurückgezogen und 2003 von einer Reihe von EN-Normen ersetzt:
DIN-EN 13226 „Holzfußböden; Massivholz-Parkettstäbe mit Nut und/oder Feder“ (Mai 2003)
DIN-EN 13227 „Holzfußböden; Massivholz-Lamparkettprodukte“ (Juni 2003)
DIN-EN 13228 „Holzfußböden; Massivholz-Overlay-Parkettstäbe einschließlich Parkettblöcke mit einem Verbindungssystem“ (Juni 2003)
DIN-EN 13488 „Holzfußböden; Mosaikparkettelemente“ (Mai 2003)
DIN-EN 13489 „Holzfußböden; Mehrschichtparkettelemente“ (Mai 2003)
DIN-EN 13629 „Holzfußböden; Massive Laubholzdielen“ (Juni 2003)
DIN-EN 13756 „Holzfußböden; Terminologie“ (April 2003)
Parkettarten und Untergründe
Der Parkettfußboden bildet in den Räumen eine zusammenhängende Platte. Das Schwinden des Parketts zeigt sich am Wandanschluss. Die Fugen werden meistens durch Scheuerleisten oder Friesbretter verdeckt. Man unterscheidet die Parkettböden in massive und furnierte Parketttafeln. Letztere ist namentlich bei der Verwendung kostbarer Holzarten der Regelfall. Massives Parkett besteht dagegen meist aus Eiche. Es wurden aber auch andere heimische Harthölzer verarbeitet. Dabei hat man unterschiedliche Verlegetechniken angewendet. Diese Techniken waren abhängig von den jeweiligen Untergründen. Bei Betondecken kam Parkettasphalt zum Einsatz. Dieser Asphalt übernimmt den Ausgleich von Unebenheiten der Untergründe. Er soll nach DIN 1966 aus einer Mischung von Teerstoffen bestehen und nicht mehr als 60 Prozent Zusätze steiniger Stoffe enthalten. Es gab aber auch Kaltklebemassen. Diese Massen erforderten aber einen einwandfreien planebenen Untergrund. Außerdem enthielten sie stark riechende Bestandteile wie Lösemittel. Daher mussten die Räume bei der Verarbeitung gut gelüftet werden. Bei der Verlegung des Parketts auf Holzbalkendecken muss der Balken eben sein. Dabei wurde oft der Schiffsboden verwendet. Holzbalkendecken wurde bis 1945 hauptsächlich in Wohngebäuden eingebaut. Bei dieser Deckenart hat man die Stabfußböden quer zur Balkenlage eingebaut. Die Verlegung erfolgt grundsätzlich mit schwebendem Stoß, da die Verbindung der einzelnen Parkettlangriemen durch Hirnholz Einsteckfeder die Festigkeit des Fußboden gewährleistet.
Parkett wurde auf einer Vielzahl von Untergründen verlegt. Zu denen meist verwendenden Arten zählt der Fußbodenestrich. Die Nutzungsdauer beträgt nur bei hoher Beanspruchung 15 Jahre und bei leichter Beanspruchung 25 Jahre. Neben dem Estrich findet man noch Holzuntergründe, Metalluntergründe sowie Altuntergründe mit Restklebstoffen und Restspachtelmassen. Die Erhaltung der aufgezählten Untergründe muss auf jeden Fall vom Bodenleger eingehend geprüft werden. In der DIN 18 356 für Parkettarbeiten speziell sowie VOB DIN 18 365 (§4 Nr.3 VOB/B) werden die Prüfkriterien allgemein aufzählt.
Hat das Parkett eine lange Standzeit,weist seine Oberfläche Nutzungsspuren auf. Diese Spuren können sehr unterschiedlich sein. Man findet Kratzer, Flecken, Dellen Verfärbungen oder Laufspuren. Vor einer Oberflächensanierung müssen die Schäden bestimmt werden: Welche Verformung oder Verfärbung sind eingetreten? Sind Risse entstanden? Wie dick ist die Nutzschicht? Sind diese Fragen abgeklärt, kann die Sanierung beginnen. Ist das Ausmaß der Schäden hinsichtlich ihrer Oberfläche geklärt, kann mit leichtem Anschleifen begonnen werden. Kleine Löcher und Kratzer beseitigt man mit Reparatursets auf Hartwachsbasis. Danach werden die Schadstellen geölt oder versiegelt.
Sind großflächige Schäden zum Beispiel durch Feuchtigkeit entstanden, ist es notwendig, in dem gesamten Raum das Parkett komplett aufzunehmen. Dabei nummeriert man die einzelnen Parkettteile und sortiert sie für den späteren Wiedereinbau. Danach erfolgt das Aufnehmen des Parketts. Nun muss die Oberfläche begutachtet werden und eventuell eine Ausgleichsmasse gegen Unebenheiten aufgetragen werden. Ist der Unterboden für die neue Verlegung der alten Parkettteile hergestellt, beginnt man mit der Neuverlegung des alten Parketts. Anschließend wird die Oberfläche mit Spezialmaschinen abgeschliffen und neu versiegelt.
Fazit
Bei der Sanierung von historischen Gebäuden findet man unterschiedlichste Parkettarten vor. Diese Böden sollten erhalten werden. Bei sehr wertvollen Parkettböden sollte die Denkmalschutzbehörde hinzugezogen werden. Auch für erfahrene Parkettleger ist diese Aufgabe immer wieder eine große Herausforderung.
AutorLutz Reinboth ist Bauingenieur, lebt in Leipzig und schreibt als Fachautor unter anderem für die Zeitschriften bauhandwerk und dach+holzbau.
Danksagung
Der Autor bedankt sich für die sehr gute Zusammenarbeit bei Parkettrestaurator Jochen Michalik, bei der Initiative Parkett im Klebeverbund (http://initiative-pik.com/) sowie bei der Firma Holzboden Domschke für die zur Verfügung gestellten Fotos.
Buchempfehlung
Wolfram Steinhäuser Untergründe aus Sicht des Parkett- und Bodenlegers, Prüfpflichten – Schadensbilder – Verlegefehler, 2016, Holzmann Medien GmbH & Co. KG.
In diesem Buch wird auf die typischen Untergründe für Parkettböden eingegangen. Der Autor zeigt am Anfang die Prüfung von Parkettunterböden. In diesem Abschnitt wird auch auf den Zusammenhang zwischen der DIN Norm 18 365 und der VOB DIN 18 365 behandelt. Insgesamt werden 21 verschiedene Untergründe eingehend behandelt und deren spezifische Eigenschaften dargestellt. Ein reichhaltiges Stichwortverzeichnis rundet das Fachbuch ab. Für Parkettleger ist das Fachbuch von W. Steinhäuser ein gutes Nachschlagewerk hinsichtlich der historischen Untergründe, mit denen in der Sanierung zu rechnen ist.