Teil 5: Von Bläuepilzen zur Versiegelung
Bei der Prüfung von Holzuntergründen im Außenbereich ist es notwendig, holzspezifischen Besonderheiten wie Bläuepilz- und Insektenbefall, Harzausfluss, Rissbildung oder dem Vergrauen der Holzoberfläche besondere Aufmerksamkeit zu widmen um spätere Mängel an der Oberflächenbearbeitung zu vermeiden.
Insbesondere Nadelhölzer sind von Bläuepilzbefall bedroht. Dieser ruft zwar keine direkte Zerstörung des Holzes hervor, bereitet aber durch sein Wachstum den Boden für einen nachfolgenden Befall. Die Fruchtkörper der Bläuepilze sprengen die Lackschichten und ermöglichen so das Eindringen von Wasser und den Angriff holzzerstörender Pilze. Erkennen lassen sich die bläulichen bis schwarzen Verfärbungen per Augenschein. Auch Fäulnis, holzzerstörende Pilze oder Insektenbefall kann man durch Sichtprüfung erkennen; die Festigkeit wird mit einem Messer überprüft.
Risse und Harzausfluss
Je nach ihrer Art und ihrem Umfang können Holzrisse, Ausrisse sowie gerissene oder lose Äste anstrichtechnisch nicht beseitigt werden, und es bedarf einer Ausbesserung beziehungsweise eines Auswechselns der betroffenen Holzteile. Befinden sich im Holzuntergrund ausgedübelte Äste und Kettendübelungen, sollte der Handwerker beachten, dass nach DIN 68 360 auch bei deckenden Beschichtungen nicht mehr als zwei Dübel zulässig sind. Harzreiche Nadelhölzer, wie zum Beispiel Kiefer, neigen zum Ausscheiden von Harz an der Oberfläche. Durch einen Anstrich lassen sich diese Mängel nicht zuverlässig beseitigen, einzelne Harzgallen kann man jedoch ausbrennen.
Holzinhaltsstoffe
Da es keine handwerkliche Prüfmethode gibt, mit der bei unbehandelten Hölzern anstrichschädliche Inhaltsstoffe erkannt werden können, kann nur eine Probefläche angelegt werden. Einige Laubhölzer, beispielsweise Eichenholz, enthalten Gerbsäure, was beim Kontakt mit Metallen und fungiziden Wirkstoffen zu fleckigen Verfärbungen führen kann. Bei der Verwendung von wasserverdünnbaren Beschichtungen und Grundierungen können Holzinhaltsstoffe aufschwimmen und zu fleckigen Verfärbungen an der Anstrichoberfläche führen.
Ablaufneigung und offene Holzverbindungen
Die Ablaufneigung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bauteilkonstruktion. Scharfe Kanten und Profile sind ungeeignet und sollten abgerundet werden. Profile müssen eine Abschrägung von mindestens 15 Grad haben, damit das Wasser abgeleitet wird. Das Schließen offener Rahmenverbindungen ist mit flexibler 2-K Holzreparaturmasse möglich, beseitigt konstruktive Mängel jedoch nicht dauerhaft.
Versiegelung und Abdichtung
Bei Holzfenstern und Türen sind die Bauteilabdichtungen, bei Holzfenstern besonders auch die Glasabdichtung zu prüfen. Abdichtungen prüft man per Augenschein, darüber hinaus kann die Haftung des Dichtstoffs mit einem scharfen Messer getestet werden. Schadhafte Versiegelungen müssen entfernt und durch einen geeigneten Dichtstoff erneuert werden. Eine ausführliche Beschreibung über Verträglichkeit und Einsatzbereiche von Dichtstoffen findet sich im BFS Merkblatt 23 „Technische Richtlinien für das Abdichten von Fugen im Hochbau und von Verglasungen“.
„Anstrichverträglich“ ist nicht gleich „überstreichbar“
Folgendes wird in der DIN 52 460 definiert: Bei anstrichverträglichen Dichtstoffen treten keine schädigenden Wechselwirkungen zwischen dem beschichteten Bauteil, dem Dichtstoff und angrenzenden Baustoffen auf. Solche Dichtstoffe sind zum Beispiel plastische und elastische Dichtstoffe laut DIN 18363 Punkt 3.2.2.1.8. Hier ist eine Versiegelung nach Fertigstellung der Beschichtung notwendig. Bei Überholungsbeschichtungen auf Fenstern und Türen mit anstrichverträglicher Glasversiegelung darf auch der Randbereich der Versiegelung bis zu etwa 1 mm beschichtet werden, um eine attraktive Optik zu erzielen. Überstreichbare Dichtstoffe können dagegen ganzflächig mit einem oder mehreren Anstrichen beschichtet werden, ohne dass sich schädigende Wechselwirkungen ergeben.
Vergrautes Holz
Holz vergraut, wenn es aufgrund farbloser oder schwach pigmentierter Beschichtungen nicht ausreichend UV-geschützt ist und die UV-Strahlen nicht vollständig reflektiert werden, also nahezu ungehindert auf die Holzoberfläche treffen. Die Folge: Durch die ultravioletten Strahlen wird das „Holzbindemittel“ Lignin zerstört. In solch einem Fall spricht man von Vergrauung. Vergrautes Holz ist nicht tragfähig für Beschichtungen und muss daher vor Anstricharbeiten entfernt werden.
Tragfähigkeit von Altanstrichen
Die Tragfähigkeit von Altanstrichen wird durch eine Kratzprobe mit einem Messer, per Kreuzschnitt oder Klebebandtest geprüft. Dazu drückt man etwa 10 cm Klarsichtklebeband fest auf dem Untergrund an und zieht es dann ruckartig ab. Wenn die Kratzspur gezackt oder ausgewölbt ist, sich der Anstrich leicht abziehen lässt oder am Band deutlich sichtbare Anstrichteile kleben bleiben, muss der Handwerker den Anstrich entfernen. Die beschichtete Holzoberfläche sollte beim Test allerdings nicht zu stark eingeschnitten werden, da diese sonst beschädigt wird und die tatsächliche Tragfähigkeit nicht mehr feststellbar ist. Unzureichende tragfähige Altanstriche splittern bereits bei mäßigem Druck ab. Der Umfang der Untergrundprüfung ist im BFS Merkblatt Nr. 18 und Nr. 20 tabellarisch festgelegt.
Zur Prüfung von anstrichschädlichen Stoffen im Holz
muss eine Probefläche angelegt werden