Strahlendes Gas – Alt- und Neubauten gegen radioaktives Radon abdichten

Radon ist nach Tabakrauch die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs, weit vor Feinstaub, Dieselmotorabgasen, Asbest oder Quarzstäuben. Um zu verhindern, dass sich das natürliche, radioaktive Gas in Häusern anreichert, sollten erdberührte Bereiche mit radondichten Produkten abgedichtet sein.

Radon ist die größte Quelle für die durchschnittliche jährliche Strahlenbelastung. Aktuell werden 7 Prozent der Lungenkrebserkrankungen in Deutschland, das entspricht etwa 2000 Erkrankungen pro Jahr, Radon und Radonzerfallsprodukten zugeschrieben. Radon ist ein natürliches radioaktives Gas, das überall im Boden vorkommt und sich unbemerkt in Häusern anreichern kann. Sicheren Strahlenschutz bieten Abdichtungsprodukte die entsprechend dem aktuellen Strahlenschutzgesetz (Stand 31.12.2018) geprüft und als radondicht zertifiziert sind.

Radon (Rn-222) ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas, das sich in Häusern anreichern kann. Radon ist geruchslos, geschmacklos, farblos und reagiert chemisch kaum. Es entsteht aus dem überall in der Erdkruste vorhandenen Radionukliden Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukten, den Radiumisotopen (Ra-226) und (Ra-224). Es wird im Boden ständig neu gebildet, über die Luft freigesetzt und gelangt über den Baugrund, Baumaterialien und über natürliche Wasserquellen in Wohnräume.

Risse, Spalten und kleinste Öffnungen im Fundament und Wandbildner sowie undichte Kabel- und Rohrdurchführungen führen zur Belastung. Außerdem diffundiert Radon bei unzureichendem Schutz durch die verwendeten Baumaterialien hindurch.

Im Radon-Handbuch Deutschland vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird der Eintritt von Radon in Gebäude folgendermaßen beschrieben:

„In den Gebäuden herrscht Unterdruck gegenüber deren Umgebung. Ursache dafür ist die Temperaturdifferenz zwischen Innenräumen und der Außenluft sowie Luftbewegungen um das Gebäude. Ein geringer Unterdruck im Gebäude reicht aus, um die radonhaltige Bodenluft aus einem Umkreis von 10 bis 20 m anzusaugen.“[1]

Was heißt das für den Bautenschutz?

Radon kommt überall vor, besonders häufig in Gebieten, in denen Granit im Untergrund vorhanden ist.[3] In Deutschland kann man in Häusern im Mittel von einer Radonkonzentration von ca. 50 Bq/m³ ausgehen. [3]

In ausgewiesenen Radonrisikogebieten müssen erdberührende Abdichtungen von Neubau und Bestand radondicht sein um den dauernden Aufenthalt von Personen zu Wohnzwecken oder als Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Wie wahrscheinlich das Auftreten erhöhter Radonkonzentrationen in einem Gebäude ist, hängt unter anderem vom Baumaterial, vom Zustand und Alter des Gebäudes ab. Durch die Schwachstellen, sowie undichten Kellerwänden, Böden, Decken und Türen kann Radon aus dem Erdboden austreten und in das Gebäude gelangen. Da das gasförmige Radon schwerer ist als Luft, ist die höchste Konzentration in den am tiefsten gelegenen Räumen zu erwarten. Das gilt nicht nur für Keller, denn auch im Erdgeschoss nicht unterkellerter Gebäude kann es zu gesundheitsschädlichen Konzentrationen kommen. Das Gefährliche ist: Radon sieht, riecht und schmeckt man nicht. Radon kann von den menschlichen Sinnesorganen nicht wahrgenommen werden.

Radon ist Ursache für tödlichen Lungenkrebs

Radon und seine aus Sicht des Strahlenschutz relevanten Folgeprodukte werden in der Luft gebildet und lagern sich überwiegend an Aerosole an. Diese radioaktiven Aerosole werden mit der Atemluft in die menschliche Lunge transportiert. Hier lagern sie sich an das empfindliche Lungengewebe an und zerfallen weiter. Sie schädigen das Zellgewebe und die menschliche DNA und können Lungenkrebs verursachen. 7% der Lungenkrebserkrankungen in Deutschland, das entspricht aktuell etwa 2000 Erkrankungen pro Jahr, werden Radon und Radonzerfallsprodukten zugeschrieben. [2]

Radonkonzentration in Gebäuden

Der Jahresmittelwert der Radonkonzentration beträgt in Wohnräumen in Deutschland laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durchschnittlich 50 Becquerel pro m³ Raumluft. Das heißt, dass durchschnittlich 50 Radonatome pro Sekunde pro m³ Raumluft radioaktiv zerfallen.

Radonvorsorgegebiete

In Radonvorsorgegebieten, die von den Bundesländern bis Ende 2020 ausgewiesenen werden müssen, gelten unterschiedliche Regelungen. In privaten Bestandsgebäuden sind Maßnahmen zur Senkung von Radon freiwillig. Anders bei privaten Neubauten: Hier sind Bauherren verpflichtet, den Eintritt von Radon in Gebäude durch bauliche Maßnahmen weitgehend zu verhindern. An Arbeitsplätzen muss darüber hinaus die Radon-Konzentration ermittelt und bei Überschreitung des Referenz- beziehungsweise Schwellenwertes von 300 Bq/m³ müssen Maßnahmen zur Reduzierung ergriffen werden.

Wer also einen Neubau errichtet, ist verpflichtet „den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn die nach allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden […]“.[4] Wer im Rahmen von Sanierungen oder baulichen Veränderungen eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen und Arbeitsplätzen „Maßnahmen durchführt, die zu einer erheblichen Verminderung der Luftwechselrate führen, soll die Durchführung der Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Betracht ziehen, soweit diese Maßnahmen erforderlich und zumutbar sind.“ [5]

Radonkarte

Die Radonkarte Deutschlands gibt eine Orientierung über die regionale Verteilung der Radonkonzentration in den Porenräumen des Bodens (Bodenluft) einen Meter unter der Erdoberfläche. Gebiete mit erhöhten Radonvorkommen sind Schwarzwald, Erzgebirge, Teile Thüringens, Sächsische Schweiz und der Bayerischen Wald bis hin zu den Alpen.

Die Radonkonzentration in freier Atmosphäre dagegen wird durch die sich bewegenden Luftmassen von Nord- und Ostsee günstig beeinflusst. Höhere atmosphärische Radon-Konzentrationen sind eher in südlichen Gebieten in Deutschland zu beobachten. Die höchsten Konzentrationen von Radon im Freien finden wir in Gebieten mit natürlich erhöhten, spezifischen Radium-226-Aktivitäten oberflächennaher Gesteine.

Wann muss vor erhöhter Radonkonzentration in Gebäuden geschützt werden?

Strahlenschützer des BfS und Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfehlen, ab einem Wert von 100 Bq/m³ Luft Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration zu prüfen. Je höher die Radonkonzentration und je länger Bewohner dieser ausgesetzt sind, desto höher ist das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.

Fazit

Das natürlich vorkommende, radioaktive Edelgas Radon gelangt aus dem geologischen Untergrund in Kellerräume und Erdgeschosse, wenn diese im erdberührten Bereich nicht dicht sind.
Es ist in der wissenschaftlichen Literatur belegt, dass das Risiko durch Radon in Innenräumen an Lungenkrebs u.a. Tumoren zu erkranken relevant erhöht ist. Dies gilt nach aktuellen Erkenntnissen in linearer Dosis-Wirkungs-Beziehung ohne Schwellenwert. Neben Tabakrauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebserkrankungen. Darüber hinaus wird der durch Radon verursache Lungenkrebs bereits seit langem als Berufskrankheit anerkannt und entschädigt. [7] Man schätzt, dass durch die Einführung eines Höchstwertes für Radon in Innenräumen auf 100 Bq/m³ circa 300 Lungenkrebstodesfälle pro Jahr in Deutschland verhindert werden könnten. [8]

Die Radonkonzentration in Innenräumen muss so niedrig wie möglich gehalten werden. Neben dem Schließen von Fehlstellen und Rissen in der Baukonstruktion sind der Feuchteschutz und die Frischluftzufuhr durch eine zwangsgesteuerte Lüftungsanlage Möglichkeiten radioaktives Radon in der Raumluft nicht zu gesundheitsgefährdenden Konzentrationen ansteigen zu lassen. Hier sind geprüfte und zertifizierte radondichte Abdichtungen eine sichere Lösung. Untersuchungen des
Sachverständigen für Radon, Dr. Kemski in Bonn, bescheinigen die Radondichtigkeit von folgenden Remmers-Produkten: MB 2K, PBD 1K, PBD 2K, BIT K2, BIT 1K S, BIT 1K [basic], BIT 2K [basic].


Quellen

[1] Radon-Handbuch Deutschland, Bundesamt für Strahlenschutz (2019)

[2] Radon – Ein Edelgas belastet das Wohnen, Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

[3] Leitfaden zur Messung von Radon, Thoron und ihren Zerfallsprodukten. Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission, Band 47, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

[4] Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, ausgegeben im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 42 vom 27.06.2017,

vergl. § 123 (1)

[5] siehe zuvor § 123 (4)

[6] http://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/schutz_node.html


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