Asbest und andere Gebäudeschadstoffe bei der Sanierung von Wasser- und Schimmelschäden

Neue Asbestfunde haben das Bau- und Ausbaugewerbe in eine schwierige Lage gebracht. Verordnungen, Regelwerke und Richtlinien gibt es zu Genüge, doch praktikable Lösungen wenige. Wir zeigen, worauf man als Handwerker achten muss.

Bei der Beseitigung von Wasser- und Schimmelschäden zeigen sich neben der Sanierung der Schäden und Trocknung der Gebäude immer neue Herausforde­rungen. Waren es vor einigen Jahren noch die asbest­haltigen oder Bitumenkleber und die asbesthaltigen Oberbodenbeläge, die zum Beispiel vor einer Estrich­trocknung entfernt werden mussten, so kommen heute vor allem in Häusern, die vor 1995 errichtet wurden, die asbesthaltigen Putze und Spachtelmassen hinzu, die eine potentielle Gefährdung für Handwerker und unbeteiligte Dritten (wie Bewohner) darstellen.

Vorsicht bei Arbeiten in Bestandsbauten

Gerade bei Arbeiten in Altbauten sind Handwerker einer erhöhten Gesundheitsgefährdung durch die früher in Baumaterialien verwendeten, nachweislich gesundheitsschädigenden Stoffe ausgesetzt. Doch nicht nur der direkte Kontakt mit dem schadstoff­belasteten Baumaterial führt zu einem erhöhten Gefährdungspotenzial, sondern auch Kontaminationen von zuvor unbelasteten Materialien und Einbauten (so genannte Sekundärbelastungen durch das Ausdampfen von PCB- und PAK-haltigen Baumaterialien) können Auswirkungen auf die Gesundheit der Handwerker haben. Wie groß die Gefährdung für die Handwerker ist, wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst, die im Idealfall bereits bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Auswahl des geeigneten Arbeitsverfahrens berücksichtigt werden müssen.

Schadstoffhaltige Baumaterialien stellen aber nicht nur den Bauhandwerker und Unternehmer vor große Herausforderungen. Die beteiligten Bauherren und Planer müssen sich bei Bedarf fachmännisch beraten lassen, nicht nur um aktiv zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Handwerker beizutragen, sondern auch, um die Risiken für die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Auch wenn die zuvor angeführten Argumente meist nicht berücksichtigt werden, so sollte den Bauherren und Planern vor allen Dingen daran gelegen sein, eine Verzögerung des Bauablaufs beziehungsweise einen Baustopp und eine damit verbundene (mögliche) Kostenexplosion durch Fehlplanung zu vermeiden.

Bereits in der Planungsphase müssen mögliche Gebäudeschadstoffe ermittelt werden, um Gefährdungen des Handwerkers durch den Schadstoff und das gewählten Arbeitsverfahren beziehungsweise die ein­gesetzten Maschinen und Werkzeuge zu beurteilen, damit abschließend ein geeigneter Schutz hergestellt werden kann, um die Gesundheit und das Leben der Handwerker und von unbeteiligten Dritten zu schützen.

Grundsätzlich gilt bei der Planung von Schutzmaßnahmen das TOP-Prinzip: Zunächst müssen sämtliche technische Maßnahmen ausgeschöpft werden, bevor organisatorische und abschließend personenbezogene Schutzmaßnahmen Anwendung finden.

Die allgemeinen Anforderungen an die Bauherren, die ausführenden Betriebe sowie das eingesetzte Personal sind in den geltenden Verordnungen, technischen Regeln und Veröffentlichungen der Deutschen gesetz­lichen Unfallversicherungsträger allgemeingültig definiert.

Für Tätigkeiten mit Asbest, künstlicher Mineralfaser (KMF) und anderen Gebäudeschadstoffen (wie PCB, PAK, Holzschutzmitteln) sind zusätzlich zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen die in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519, TRGS 521 und TRGS 524/DGUV 101-004) vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Die spezifischen Schutzmaßnahmen, die man generell in Abhängigkeit von der höchsten Gefährdung treffen und ausführen muss, sind für die Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden im Leitfaden des Umweltbundesamtes und in der geltenden DGUV-Information 201-028 festgelegt.

Herausforderungen für den Handwerker in der gängigen Baupraxis

Gerade die neuen Asbestfunde haben das Bau- und Ausbaugewerbe in den vergangenen Jahren in eine schwierige Lage gebracht und die Gemüter der Baubeteiligten erhitzt. Theoretische Verordnungen, Regel­werke und Richtlinien gibt es zu Genüge, doch praktikable Lösungswege für die neuen Asbestfunde und die damit verbundenen Herausforderungen der ausführenden Gewerke gibt es wenige.

Der von den Bundesministerien BMAS (BM Arbeit und Soziales) und BMUB (BM Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) durchgeführte nationale Asbestdialog sollte für genau diese Problematiken praktikable Lösungen finden und die Thematik gesamtgesellschaftlich betrachten, um geeignete Maßnahmen zum Schutz der Handwerker und der unbeteiligten Dritten zu gestalten.

Aber auch die anderen Schadstoffe im Gebäude und die zum Teil vorhandene Unwissenheit der Baubeteiligten bei der Planung und Durchführung von Bau­arbeiten im Bestand stellen eine erhöhte Gesundheitsgefährdung für die ausführenden Gewerke dar.

Mit dem Aktionsprogramm „Staubarm Arbeiten, gesund bleiben!“ zeigt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, dem Baugewerbe und dem Bauhandwerk aktuell schon einen Weg auf, um das Gesundheitsrisiko der Beschäftigten auf Baustellen zu reduzieren und das Leben zu schützen. Achtung: Staubarme Systeme sind nicht emissionsarm gemäß 2.9 der TRGS 519.

Gefährdungsbeurteilung – unnötiges Laster oder sinnvolle Voraussetzung für sicheres ­Arbeiten?

Um Arbeiten auf Baustellen nachhaltig und sicher durchzuführen ist es notwendig, alle Einflussfaktoren, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen können, zu ermitteln und zu bewerten. Grundlage für die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung sind dabei die vorhandenen Schadstoffe und die eingesetzten Arbeitsverfahren für die notwendige Sanierungsaufgabe. Ob das gewählte Arbeitsverfahren für die Sanierungsaufgabe geeignet ist, muss im Zweifelsfall mit dem zuständigen Amt für Arbeitsschutz und der zuständigen Berufsgenossenschaft abgestimmt werden.

Zunächst muss der Unternehmer bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung die Gebäudeschadstoffe in seinem Arbeitsbereich ermitteln beziehungsweise feststellen, mit welchen Schadstoffen er im Rahmen der Arbeiten in Berührung kommen kann. Dann müssen die gefährlichen Eigenschaften der Schadstoffe, die möglichen Aufnahmewege (Atmung, Haut und oral) und die Arbeitsplatzgrenzwerte ermittelt werden. Unter Berücksichtigung der ermittelten Informationen und dem zu verwendenden Arbeits-/Sanierungsverfahrens kann der Unternehmer dann die zu erwartende Exposition und die mögliche Gefährdung abschätzen, um einen nach dem TOP-Prinzip geeigneten Schutz für die Beschäftigten, unbeteiligte Dritte und die Umwelt festzulegen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.

Sensibilisierung für den sicheren Umgang mit Gebäudeschadstoffen

Bereits im Oktober vergangenen Jahres veranstaltete der BSS e.V. zu dieser Thematik ein zweitägiges Info-Seminar, das neben einer Einführung in die Asbestproblematik bezüglich Asbestvorkommen in Altbauten sowie rechtlichen Konsequenzen über den siche­ren Umgang mit Asbest bei der Schimmelsanierung informierte. Aufgrund der Brisanz der Thematik wird das Seminar voraussichtlich im September/Oktober dieses Jahres erneut angeboten. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes Schimmelpilzsanierer e.V. unter www.bss-schimmelpilz.de

Um die Gesundheit und das Leben der am Bau beteiligten Personen nachhaltig zu schützen benötigt man langfristig nicht nur das Fachwissen und die Kenntnis über die schadstoffbelasteten Baumaterialien, sondern zudem wirtschaftliche, praxistaugliche und sichere Arbeitsverfahren die fachgerecht durch den Handwerker angewendet werden können.


Verordnungen, Regelwerke und Richtlinien


GefStoffV „Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen“, März 2017

TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“, Januar 2014

TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“, Februar 2008

TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, Februar 2018

Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden , Dezember 2017

BGR 128 / DGUV 101-004 „Kontaminierte Bereiche“, aktualisierte Fassung Februar 2006

BGI 664 / DGUV Information 201-012 Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

BGI 858 / DGUV Information 201-028 „Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung“, Oktober 2006

GISBAU Gefahrstoffinformationssystem der Bauwirtschaft

VDI GVSS 6202 Blatt 1, Oktober 2013

Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten


Autorin

Christina Nixdorf-Doose ist Projektleiterin Arbeits- und Gesundheitsschutz, Schwerpunkt Gebäudeschadstoffe, bei der n-tec Projektbau GmbH in Kamp-Lintfort und Leiterin des Fachausschusses Prävention des BBS e.V. sowie Vertreterin des BBS e.V. beim Nationalen Asbestdialog.

Neue Asbestfunde und andere Gebäudeschadstoffe stellen eine erhöhte Gefährdung bei der Sanierung von Schimmel- und Wasserschäden dar

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