Berufskleidung mieten
Handwerksbetriebe, die nichts oder nur wenig mit der Berufskleidung ihrer Mitarbeiter zu tun haben wollen, sind bei einem Textilservice-Anbieter gut aufgehoben. Dieser kümmert sich von der Einkleidung bis zur Sauberkeit quasi um alles. Der Betrieb entscheidet nur über Stil und Farbe der Kollektion.
Das Vermieten von Berufs- und Schutzkleidung hat in Deutschland eine lange Tradition. Daher ist ein vielfältiges Anbieterbild entstanden. Dieses reicht von kleineren, auf eine bestimmte Region beschränkten Anbietern bis zu bundesweit vertretenen Großbetrieben. Trotz Größenunterschied bieten sie eine vergleichbare Dienstleistung an: Sie kaufen und bevorraten Kleidung für den Beruf und vermieten diese mit Zusatzleistungen wie einem Hol- und Bringdienst. Für einen Handwerksbetrieb ist das eine komfortable Angelegenheit, denn mit Vertragsabschluss überträgt er die Einkleidungsfragen an den Textilservice. Dadurch hat er nichts mehr mit der Vorauswahl der Kleidung zu tun und muss sich nicht um die Größenaufnahme jedes Mitarbeiters kümmern. Eine Einkaufstour entfällt, und falls die Kleidung nicht passen sollte, muss er sich nicht um Retouren und Alternativen kümmern. Auch der Gang zur Änderungsschneiderei und der örtlichen Stickerei, wo Hosen gekürzt und Logos aufgebracht werden, wird überflüssig. Ein Mietservice übernimmt alle diese Aufgaben. Doch damit nicht genug: Er kümmert sich auch um die fachgerechte Pflege und Reparatur der Garderobe und liefert obendrein die gewaschene Kleidung ins Haus, während er gleichzeitig die getragene, schmutzige wieder mitnimmt. Dieser Service ist praktisch und zeitsparend. Vor allem aber gibt er einem Betrieb die Sicherheit, dass die Firma durch die Mitarbeiter „ordentlich“ vertreten werden: Schmutzige Hosen der Vorwoche oder „Ersatz“ aus dem eigenen Kleiderschrank gibt es nicht mehr.
Flexible Lösung bei Personalschwankungen
Der Service der textilen Dienstleister bietet aber noch weitere Vorteile: Sollte die Kleidung verschlissen oder nicht mehr vorzeigbar sein, wird sie vom textilen Dienstleister ausgetauscht. Und falls sich der Personalstamm im Betrieb verändern sollte, muss sich der Chef keine Sorgen um ein Mehr oder Weniger an Klamotten kümmern. Neue Mitarbeiter bekommen nach ihrer Anmeldung beim Mietservice-Partner die gleiche Ausstattung wie ihre Kollegen. Verlassen Beschäftigte hingegen den Betrieb, werden sie einfach abgemeldet. Damit stellt sich einem Unternehmen nicht mehr die Frage nach dem Wohin mit den gebrauchten Klamotten. Das Tüpfelchen auf dem I des Textilservice ist das Ergänzungsangebot. Matten mit und ohne Logo, Waschraumservice oder Putztücher können häufig mitgemietet werden.
Das Kleingedruckte kann es in sich haben
Bei einer solch hoch komfortablen Lösung stellt sich die Frage, warum nicht jeder Betrieb die Vorteile des Textilservice in Anspruch nimmt. Bequemer geht es kaum, wenn man einen einheitlichen, sauberen Auftritt seines Teams wünscht. Aber einerseits ist die Uniformität nicht jedermanns Sache, andererseits hat die Dienstleistung auch ihren Preis. Dieser setzt sich, je nach Anbieter, aus zahlreichen Faktoren zusammen. Die wesentlichen Kosten entstehen durch die Zahl und Menge der Kleidung. Üblicherweise wird für die Einkleidung eines Handwerkers eine Dreifach-Ausstattung gerechnet, also drei Hosen, drei Jacken und – falls gewünscht – drei Shirts usw. Getragen wir aber nur eine Montur. Die zweite lagert für alle Fälle im Spind, die dritte befindet sich in der Wäscherei. Gezahlt wird trotzdem für alle drei Ausstattungen. Das gleiche gilt für Logos und Embleme. Sie werden auf alle vermieteten Teile aufgebracht und berechnet. In die Gesamtkosten gehen außerdem die Häufigkeit der Anfahrt – üblicherweise findet diese wöchentlich statt – und diverse Pauschalen ein, die jeder Anbieter individuell festlegt. Vor Abschluss eines Mietvertrags lohnt sich daher ein Vergleich und ein Blick ins Kleingedruckte. Hier können sich Zusatzkosten verstecken – mit ungeahnten Auswirkungen. Ein Passus, der manchen Ärger verursacht, regelt den Restwert der Kleidung. Dieser wird immer dann fällig, wenn ein Mietvertrag ausläuft. Kurz vor Ende der vertraglichen Bindung kann es passieren, dass die Beschäftigten durch den Vermieter mit neuwertiger Kleidung beliefert werden. Das Unternehmen, das sich zur Zahlung des Restwerts vertraglich verpflichtet hat, sieht sich am Ende mit hohen Kosten und Klamotten konfrontiert, die möglicherweise der Grund der Kündigung waren.
Kompromisse gehören dazu
Denn auch im Kollektionsangebot sehen Handwerker häufig ein Handicap des Textilservice. So sind die industriellen Wäschereien auf besonders haltbare Kleidung angewiesen, die den extremen Bedingungen der Prozesse gewachsen sind und die sich unkompliziert reparieren lassen. Diese sehr praktischen Anforderungen stehen den Wünschen eines Betriebs nach sportlich-moderner Kleidung in funktionellen Materialien mitunter entgegen. Die Diskrepanz lässt sich am Beispiel der Reflexpaspeln gut zeigen: Die stylischen Elemente verlieren durch Gebrauch und Pflege im Lauf der Zeit ihre retroreflektierende Wirkung. Da sie eine bessere Sichtbarkeit bedeuten, würde ein Mietservice-Anbieter sie gegen wirksame Paspeln austauschen. Das macht er aber nicht, da der Aufwand viel zu hoch wäre. Stattdessen werden Elemente wie Reflexstreifen verwendet, da sie einen schnellen Wechsel erlauben.
Für den Mietservice sprechen viele gute Gründe. Ein Betrieb, der großen Wert auf eine möglichst individuelle Mitarbeitergarderobe legt oder der Fan einer bestimmten Marke ist, wird bei einem textilen Dienstleister meist nicht fündig. Immerhin gibt es regionale Wäschereien, die im Lohn waschen. Der Hol- und Bringservice ist darin allerdings genauso wenig eingeschlossen wie Reparaturen oder ein kostenloser Austausch bei Verschleiß. Hier ist es wie überall im Leben: Die eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht.
Autorin
Dipl.-Ing. Sabine Anton-Katzenbach ist Textilveredlungsingenieurin und Inhaberin der Textilberatung Hamburg. Sie arbeitet als Beraterin und Journalistin. www.textilberatung.com