Brandabschottungen in abgehängten Feuerschutzdecken
Bislang galt der Grundsatz, dass Kabel- und Rohrleitungsdurchführungen nicht durch eine abgehängte Feuerschutzdecke aus Brandschutzplatten verlegt werden durften, da es dafür keine Abschottungen gab. Die Folge waren kostentreibende Umfahrungen dieser Bereiche. Solche Bausituationen sind zukünftig durch den Einbau von „S90-Kombiboxen“ einfach und wirtschaftlich lösbar. Auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt für FST-Kombiboxen sind Elektrokabel aller Arten, inklusive Hohlleiter sowie brennbare und nichtbrennbare Rohrleitungen in einem Schott sehr einfach abzuschotten. Abstandsregeln zwischen Leitungsgruppen müssen im belegbaren Innenraum der Boxen nicht berücksichtigt werden. Die lichten Öffnungen der Boxen dürfen vollständig mit Leitungen belegt werden. Im Brandfall expandieren die im Innenraum der Kombiboxen befindlichen Brandschutzpakete aus Alkalisilikat und verschließen selbständig und vollständig die gesamte lichte Schottöffnung (Auslösetemperatur: 100°/Blähdruck: 8 bar).
FST Feuer-Schutz-Technik R+D GmbH
64807 Dieburg
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