Türen, die der Brandausbreitung vorbeugen, bilden eine bauaufsichtliche Einheit aus Türblatt, Zarge, Hinterfüllung und Beschlägen. Eine Abweichung von diesem Systemverbund, vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) geprüft nach DIN EN 1634-1 und bauaufsichtlich zugelassen nach DIN 4102, ist nicht erlaubt.
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